Nummer des serbischen
Gerneraltarifs
vom
14. April
*
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
Dinar. Para.
Taraabzüge
in Perzenten des
Bruttogewichts.
Auch:
s. 0 2.
59.
aO) 1.
ch
6
Halbseidene Bänder, auch aus Sammt
Undichte halbseidene Stoffe, wie Blonden, Schleier,
englischer Tüll, Spitzen 2c. oder dergleichen mit
goldenen ) vergoldeten oder Glasfäden gemischte
Gewebe
Gruppe XVII. Schmuckgegenstände und
Kurzwaaren.
Schmuckgegenstände für Herren und Frauen, wie
Ringe)
ketten, Haarschmuck (Tepeluk), Agraffen, Schmuck-
knöpfe, nicht zum Annähen geeignete, Medaillons,
Schmucknadeln und Brochen:
Aus gemeinen Materialien, ohne Unterschied der
Bearbeitung (ebenso aus Imitationen von Edel-
steinen, Perlen, Gold, Matina, Silber, goldenen
Gespinnsten, Elfenbein, Schildpatt, Korallen,
Granaten, Karneol, Türkis und anderen Halb-
edelsteinen
Aus gemeinen, echt vergoldeten oder versilberten
Metallen ohne Unterschied der Bearbeitung
Anmerkung: Derlei Gegenstände, nur theilweise
echt vergoldet oder versilbert, fallen unter Nr. 59a#1.
Aus Silber und Aluminium ... . . . . .. .. ....
Aus Perlmutter, Meerschaum, Elfenbein und
Schildpatt ...................... . .... ...
Aus Bernstein und Bernsteinmasse
Aus Menschenhaar, Korallen, Granaten, Karneol!
Türkis und anderen Halbedelsteinen
Aus Gold, Platin, Edelsteinen und Perlen
Künstliche Blumen:
Aus gemeinen Materialien, ohne oder nur in geringer
Verbindung mit Webe= und Wirkwaaren
Reichs. Gesetzbl. 1893.
Ohrgehänge, Armbänder, Hals= und Uhr
100 kg
200.—
450.—
1 kg
1.—
15.—
5.—
5.—
20.—
25.—
—. 80
20
16
s
20
12
6
64
in Kisten und Fässern.
in Körben.
in Ballen und Säcken.
in Kisten und Fässern.
in Körben.
in Ballen und Säcken.