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In Serbien werden bei der Verzollung die nachstehenden Normen be—
obachtet werden:
1.
Unwesentliche Nebenbestandtheile, welche blos zur Befestigung und Ver-
bindung der einzelnen Bestandtheile von Waaren dienen, z. B. Nägel, Nieten,
Schrauben, Hafteln, Schließen, Klammern, Haken, Reife, Beschläge, Gewinde,
Riegel, Schlösser (mit Schlüsseln), Bänder, Fäden, Schnüre, Riemen, Stricke,
dann unwesentliche Verzierungen, innere Ausfütterungen oder Bodenbeläge sind
bei der zollamtlichen Behandlung unbeachtet zu lassen, daher die bezüglichen
Waaren, ungeachtet des Vorhandenseins dieser Nebendinge, als Waaren jener
Tarifpost zu erklären und zu verzollen sind, welcher sie nach ihren anderen Be-
standtheilen angehören.
2.
Unter gemeinen oder gewöhnlichen Materialien im Sinne des Tarifes B
werden alle Materialien verstanden, mit Ausnahme der folgenden: Edle Metalle,
echt vergoldete und echt versilberte unedle Metalle, Edel- und Halbedelsteine,
echte Perlen, echte Korallen, echtes Schildpatt, echtes Elfenbein, echtes Perl-
mutter, Meerschaum, Bernstein und Bernsteinimitationen mit Ausnahme jener
aus Glas, Seidenwaaren.
3.
Einfache Nähte und Säume bei Decken, Teppichen, Vorhängen, Tüchern
und anderen abgepaßten Waaren bleiben bei der Tarifirung von Geweben und
anderen Zeugstoffen außer Betracht.
4.
Etuis und andere innere Umschließungen, soweit dieselben nicht nach den
Bestimmungen über die Tara zollfrei zu behandeln sind, werden getrennt je nach
ihrer sonstigen Beschaffenheit behandelt.
5.
Ad Tarif--Nr. 9a 2. Die ihrer Qualität nach den einvernehmlich fest-
gestellten Mustertypen entsprechenden groben Tuche werden ohne Rücksicht auf
deren in Serbien übliche Handelsbenennung zum Zollsatze von 25 Dinars der
Tarif-Nr. 9 a 2 verzollt werden.
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Ad Tarif-Nr. 25 a. Unter künstlichen Basaltsteinen sind die aus gemeinem
Steinzeug hergestellten Pflasterplatten (Klinker) inbegriffen.
7.
Ad Tarif-Nr. 306 1. Zum Hollsatze von 4/60 Dinars gehören alle
Nägel ohne Unterschied der Herstellung (ob mit der Hand oder Maschine), der
Bearbeitung (schwarz, blank, blau angelaufen 2c.) und der Verwendung; es fallen
daher insbesonders auch Hufnägel unter diesen Zollsatz.