Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

Artikel 
des 
rumänischen 
Generaltarifs. 
Bezeichnung der Waaren. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz 
in 
Lei (Franken). 
  
Noch: 
561. 
stände, wie Cigarrentaschen, Cigarettentaschen, große und 
kleine Körbe für verschiedene Zwecke, Bonbonnièren und 
andere derartige Gegenstände, verziert oder verbunden mit 
Bernstein, Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, 
Meerschaum, feinem Leder, Seidenstoffen, Sammt, Edel- 
metallen, Edel= oder Halbedelsteinen. 
Chinesische Lackwaaren, einfach oder mit Schildpatt, Perl- 
mutter, Elfenbein oder anderen Stoffen verziert, gehören alle 
unter diesen Artikel. 
Ferner gehören unter diesen Artikel Puppen und andere 
Spielwaaren, welche entweder in ihrer Bekleidung, oder in 
ihrer Ausstattung, oder in beiden zugleich, Seide (sei es als 
reinseidenen Theil in irgend einer Form, sei es als Fäden 
eines gemischten Gewebes) von mehr als 10 Prozent des 
Gewichts ihrer Kleidung und ihrer Ausstattung enthalten, 
— alle diese Spielwaaren und Puppen verbunden oder nicht 
mit Bernstein, Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem 
Gagat, Meerschaum, feinem Leder, Edelmetallen, Edel- oder 
Halbedelsteinen, jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche ganz 
aus Gold oder Silber verfertigt sind, oder in deren Zu- 
sammensetzung Gold oder Silber den Hauptbestandtheil bilden. 
aus 562. Gewöhnliche Pinsel und Bürsten, auf Holz aufgesetzt, aus 
Planzenfasern, Schweinsborsten, Kuhhaaren, Pferdehaaren 
und anderen ähnlichen Stoffen ... 
569. Instrumente und Apparate zu wissenschaftlichen Berechnungen, Beobachtunen und Bestimmungen 
  
   
    
Anmerkung. Hierunter sind begriffen: mathematische 
Instrumente, wie: Winkelmesser, Meßscheiben, Nivellir- 
instrumente, Schrittzähler; optische, astronomische und Schiff- 
fahrtsinstrumente, wie: Fernrohre (ochiane), Teleskope, 
Mikroskope, Heliometer, Heliostate, Vergrößerungsgläser, 
photographische Apparate, Schiffskompasse, Sextanten u. s. w.; 
physikalische Instrumente, wie: Thermometer, Barometer, 
Feuchtigkeitsmesser, Windmesser, Areometer, Alkoholmesser; 
vollständige elektrische und magnetische Apparate (einschließlich 
der elektrischen Telegraphenapparate); pneumatische, mechanische 
Instrumente (Dynamometer und andere), ballistische, hydrau- 
lische (Wasserwaagen, Hydrostate, Saugheber u. s. w.) 
  
100 kg                                                400.— 
Reichs Gesetzbl.           1894                         13 
  
—                                                         frei
	        
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