Artikel
des
rumänischen
Generaltarifs.
Bezeichnung der Waaren.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken).
Noch:
561.
stände, wie Cigarrentaschen, Cigarettentaschen, große und
kleine Körbe für verschiedene Zwecke, Bonbonnièren und
andere derartige Gegenstände, verziert oder verbunden mit
Bernstein, Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat,
Meerschaum, feinem Leder, Seidenstoffen, Sammt, Edel-
metallen, Edel= oder Halbedelsteinen.
Chinesische Lackwaaren, einfach oder mit Schildpatt, Perl-
mutter, Elfenbein oder anderen Stoffen verziert, gehören alle
unter diesen Artikel.
Ferner gehören unter diesen Artikel Puppen und andere
Spielwaaren, welche entweder in ihrer Bekleidung, oder in
ihrer Ausstattung, oder in beiden zugleich, Seide (sei es als
reinseidenen Theil in irgend einer Form, sei es als Fäden
eines gemischten Gewebes) von mehr als 10 Prozent des
Gewichts ihrer Kleidung und ihrer Ausstattung enthalten,
— alle diese Spielwaaren und Puppen verbunden oder nicht
mit Bernstein, Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem
Gagat, Meerschaum, feinem Leder, Edelmetallen, Edel- oder
Halbedelsteinen, jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche ganz
aus Gold oder Silber verfertigt sind, oder in deren Zu-
sammensetzung Gold oder Silber den Hauptbestandtheil bilden.
aus 562. Gewöhnliche Pinsel und Bürsten, auf Holz aufgesetzt, aus
Planzenfasern, Schweinsborsten, Kuhhaaren, Pferdehaaren
und anderen ähnlichen Stoffen ...
569. Instrumente und Apparate zu wissenschaftlichen Berechnungen, Beobachtunen und Bestimmungen
Anmerkung. Hierunter sind begriffen: mathematische
Instrumente, wie: Winkelmesser, Meßscheiben, Nivellir-
instrumente, Schrittzähler; optische, astronomische und Schiff-
fahrtsinstrumente, wie: Fernrohre (ochiane), Teleskope,
Mikroskope, Heliometer, Heliostate, Vergrößerungsgläser,
photographische Apparate, Schiffskompasse, Sextanten u. s. w.;
physikalische Instrumente, wie: Thermometer, Barometer,
Feuchtigkeitsmesser, Windmesser, Areometer, Alkoholmesser;
vollständige elektrische und magnetische Apparate (einschließlich
der elektrischen Telegraphenapparate); pneumatische, mechanische
Instrumente (Dynamometer und andere), ballistische, hydrau-
lische (Wasserwaagen, Hydrostate, Saugheber u. s. w.)
100 kg 400.—
Reichs Gesetzbl. 1894 13
— frei