Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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Artikel                                           Zollsatz 
des russischen                   in Rubeln Kopeken Gold. 
Zolltarifs Bezeichnung der Waaren. Einheit.   
11. Juni 1891.  
(aus 61.) lichem Holze, lackirt, polirt, mit Fournirung; 
gebogene Buchenholzmöbel, ohne Flechtwerk 
und Bezug, zusammengesetzt oder in Theilen Pud 1 80 
3. Holzschnitzereien jeder Art (außer der in 
Absatz 4 dieses Artikels genannten); Tischler— 
und Drechslerarbeit, vergoldet, versilbert und 
bronzirt oder mit Verzierungen solcher Art. Pud 4 50 
aus 62. aus 2. Zuckerrübensamen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. Pud br.                             — 10 
aus 65. aus 4. Cement aller Arten (Portländer, künstlicher 
oder natürlicher, romanischer, gemischter, 
Schlackencement und alle anderen) Ziegel, 
Fliesen und Röhren aus Cement . . . . . . . . Pud — 8 
aus 68. Bernstein (mit Ausnahme des besonders benannten) Pud 10 
aus 74. Töpferwaaren aus gewöhnlichem und feuerfestem 
Thon: 
1. Geschirr und Gegenstände jeder Art (mit 
Ausnahme von Röhren und besonders ge- 
nannten Arbeiten), ohne Verzierungen und 
ohne Malerei, wenn auch emaillirt und 
glasirt; Ziegel und Dachziegel, emaillirt und 
glairtr .. Pud 25 
Thonplatten zum Belegen der Fußböden 
und Wände, (glatte) Ofenkacheln, vor- 
springende Ofentheile aus Thon (Bekrö- 
nungen und andere), auch emaillirt und 
glasirt, mit gepreßten Reliefverzierungen — 
einfarbige; Steinkrüge für Mineralwasser, 
auch emaillirt und glasirt, aber ohne Malerei, 
Skulptur oder Vergoldng Pud — 20 
  
  
  
 
	        
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