Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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Nummer 
  
"re · Maßstabsoasatz 
tentschen Sezeichnung der Waaren. der in 
.. Verzollung. Mark. 
Zolltarifs. 
aus 1a) sVon Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke 
und sonstige zur Verwendung als Fabrikationsmaterial geeignete 
Lederabfälle .. . . . . . . . . . .... . . .. . ........ ... .. . ... — frei 
aus 1b) Kleie; Malzkeime; Thierknochen jeder Art ....... . ........ — frei 
aus 5m) Weinstein, roher und gereinigter . . ... – frei 
Weinhefe, trockene und teigartiggen ... — frei 
aus 8 Flachs und Hanf, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch 
Werg und andere Abfälelll – frei 
aus 9 Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues: 
a) Weiten 100 kg 3,50 
EIEEI » 3,50 
6) Hafer ........................................... » 2,80 
ABuchwegen: - 2.— 
4) Hülsenfrüchht: » 1,50 
e) Andere nicht besonders genannte Getreideartten » 1.— 
c)Gerste........................................... » 2,—— 
ausd))Raps,Rubsaat,MohnundanderwettmchtgenannteOclfruchte - 2,—— 
ausd)B)Leinsaat.......................................... — frei 
ause)Mais........................................... 100 kg 1,60 
W Malz (gemalzte Gerste) .... . . ................. ... . ... - 3,60 
g) JAnis, Koriander, Fenchel und Kümmel ...... .. .. .. . .. .. - 3, — 
a)Frische Weinbeeren zum Tafelgenuß (Tafeltraubrnn - 4— 
" mit der Post eingehende Sendungen von Tafeltrauben von 
5 Kilogramm Bruttogewicht und weniger — frei 
Andere frische Weinbeeren: 
andere frische Weinbeeren (Trauben der Weinlese), in 
Fässern oder Kesselwagen eingestampft, ohne Rücksicht 
auf eine etwa eingetretene Gährung — wenn die ein— 
gestampfte Masse alle Theile der Frucht, neben dem 
Saft also auch noch die Kämme, Kerne und Schalen 
(Bälge und Hülsen) der Trauben enthält 100 kg 4— 
  
  
4 
 
	        
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