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Nummer Maßstab Zollsatz
deutschen Bezeichnung der Waaren. der in
Zolltarifs. Verzollung. Mark.
Noch:
aus 9
aus k) Gemüse, frische; Kartoffeln; Früchte, frische, nicht genannt, mit
Ausschluß der Weinbeeren und der Südfrücht .. . – frei
11 aus a) Pferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken-
form gelegt, gesponnen ........................ — frei
Borsten; rohe Bettfdern ....................... — frei
ausf) Bettfedern,gereinigt und zugerichtet.................... — frei
12a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene), zur
Lederbereitung, auch entharrt: ...... .......... — frei
b) Felle zur Pelzwerk-(Rauchwaaren-) Bereitung ......... — frei
13 aus a) Hornspähne, Klauen, Knochen (als Schnitzstoff), rohe .......................................... — frei
b) Holzborke und Gerberlohe ................ — frei
c) Bau- und Nutzholz:
1. roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder
Säge bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; -
eichene Faßdauben............................ 100 kg —,20
oder
1Festmeter 1,20
2. in der Richtung der Längsachse beschlagen oder auf anderem
Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder
zerkleinert; Faßdauben, welche nicht unter 1 fallen;
ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe; Naben, Felgen
und Speichen . . . ... 100 kg —,30
oder
1Festmeter 1,80
3. in der Richtung der Längsachse gesägt; nicht gehobelte
Bretter; gesägte Kanthölzer und andere Säge- und
Schnittwaaren ..................... 100 kg —,80
oder
1Festmeter 4,80
aus d) Hornplatten und rohe, bloß geschnittene Knochenplatter 100 kg 1,50
aus e) Unverleimte, ungebeizte Parquetbodentheile. .. . .. .. . .. . .. .. ' 5,—