Metadata: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
— — —— — — — — 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behäörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
  
VI. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
1. Boizenburger Stadt- 
Hafenbahn. 
und 
2. Kremmen - Neuruppin - Witt- 
stocker Eisenbahn (für die in 
den mecklenburgschwerinschen 
Enklaven Rossow und Netze- 
band belegenen Teile). 
1. Weimar-Berka-Blankenhainer 
Eisenbahn. 
2. Weimar - Rastenberger Eisen- 
bahn. 
3. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Wie zu 1. 
  
37 Jahre. 
Eine Alters- 
grenzeift nicht 
festgesetzt. 
  
Vorstand der Beoizenburger 
Stadt= und Hafenbahn in 
Boizenburg (Elbe). 
Direktion der Kremmen-Neu- 
ruppin-Wittstocker Eisen- 
bahngesellschaft in Neu- 
ruppin. 
  
VII. Großherzogtum Sachsen. 
Zugführer, Schaffner (zug- 
führender), Weichensteller, 
Bremser, Bahn= und andere 
Wärter, Wächter. 
Zugführer, Bremser, Bahn- 
wärter, Wächter. 
Betriebspersonal. 
  
  
40 Jahre. 
40 - 
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
n 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen in 
Weimar. 
  
— 
  
Bei der Besebung sind 
die für den Staats. 
dienst in dieser Be. 
ziehung, insbeson- 
dere bezüglich der 
Ermittelung der Mt. 
litäranwärter be. 
stehenden und no 
1t erlassenden Ver- 
chriften in Anwen. 
dung zu bringen 
(vgl. das Kubln 
kandum vom 22. 
September 1882, be. 
treffend die im Bun. 
desrate vereinbar- 
ten Grundsätze für 
die Besetzung der 
Subaltern- und 
Unterbeamtenstellen 
bei den Reichs= und 
Staatsbehörden mit 
Militäranwärtenn). 
Bei der Besetzung 
finden die jeweilin 
geltenden Grundsätze 
Anwendung. Beisonst 
gleicher Befähigung 
der Bewerber ist in- 
nerhalb des mecklen- 
burgischen Gebiets 
auf die Bewerbungen 
mecklen burgi- 
scher Staatsange- 
höriger, innerhalb 
des preußischen Ge- 
biets auf diejenigen 
preußischer Staats- 
angehöriger beson- 
dere Rücksicht zu 
nehmen. 
  
 
	        
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