Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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Anlage  2

(Au  1I!.

(Behörde.)

Tiste

Auwärter  für  die  Anstellung  im  (Bürcandienste  des  Magistrats
der  Stadt  Potsdam).

Anmerkungen.
1.  Für  jeden  Dienstzweig  ist  eine  besondere  Liste  zu  führen.
2.  Die  Listen  sind  in  solgende  Abschnitte  einzutheilen:
I.  Abschnitt.  Unterossizierc,  welche  mindrstens  acht  Jahre  in  dem  Heere  oder  in
der  Marine  aktiv  gedient  haben.
II.  Abschnitt.  Unterossiziere,  welche  weniger  als  acht  Jahre  in  dem  Heere  oder  in
der  Marinc  altiv  gedient  haben,  sowie  die  Gemeinen.
3.  Es  bleibt  den  Behörden  unbenommen,  noch  weitere  Eintragungen  in  den  Listen  vorzunehmen,
  wenn  dies  für  nothwendig  gehallen  wird.