Full text : Sachsen-Chronik Erste Serie. (1)

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auf  den  Hals  nach  Stadtrecht,  ist  auch  deshalb  zu  beachten,
weil  sie  zugleich  eine  gute  Sprachprobe  abgiebt,  und  eine  maßgebende

tet  wurden.  —  Gehen  wir  auf  die  ursprüngliche  Schreibart  und  Etymologie  des
Worts  selbst  ein,  so  finden  wir  zuvörderst,  daß  es  in  mittelalterlichen  Gesetzen  und
Urkunden  entweder  verzalt,  verczalt,  vorzalt,  oder  vercelen,  vortzelen,
vorczelen,  vorzcelen,  oder  verzehlen,  verzelen,  vorczelin,  verzahlen,
virzalen  oder  auch  endlich,  doch  nur  abusive,  verzellen,  ja  sogar  werdelen
(nach  platter  Mundart)  geschrieben  steht.  In  der  Bedentung  von  Erzählen,  Anzeige
machen  und  Darstellen  kommt  das  Wort  vorczalt  jedoch  wirklich  in  Rathsbüchern
sehr  oft  vor.  So  heißt  es  Anno  1448  an  Midewochen  nach  Pauli  conversionis
Sind  vor  uns  in  unßern  siczenden  Rat  gekommen  die  Ersamen  N.  Friedrich  der
alte  und  N.  Friedrich  der  junge  sin  Soen  wonhaftig  czu  Gire  2c.  vnd  haben  uns
vorczalt  unwillen  und  zwytracht,  der  sich  czwischin  in  gemacht  und  uf  irstandin  ist,
als  von  den  90  schock  grl  wegen“  2c.;  wovon  viele  Beispiele  bei  Klotzsch  a.  a.  O.
S.  132  ff.  zu  finden  4  —  Das  Wort  Verzelen  ist  unbedingt  aus  dem  untrennbaren
  Vorwort  ver,  das  entweder  eine  gänzliche  Entfernung  von  der  That,
oder  ein  Theilen,  Aufhören,  Vollenden,  Ausbreiten  und  Erweitern  oder  Zerstören
andeutet,  und  dem  Zeitworte  zcelen  oder  zcelen,  d.  i.  zählen  zusammengesetzt.
Schreibt  man  es,  doch  wohl  falsch,  verzellen,  so  hat  es  Aehnlichkeit  mit  dem
holländischen  verzellen,  das  soviel  als  vergesellschaften  oder  begleiten
heißt,  wornach  verzellen  vielleicht  auf  den  Schub  bringen  bedeuten  könnte,
was  es  doch  in  der  rechtlichen  Anwendung  wohl  nie  bedeutet  hat.  Das  holländische
Wort  verzeilen,  das  soviel  als  versegeln,  stranden  bedeutet,  kann  hier  nicht
in  Erwähnung  kommen.  Wir  müssen  also  auf  die  ältere  Schreibart  die  wahre
Etymologie  bauen,  und  vor  Allem  erwägen,  daß  das  platte  taelen  oder  das  hochdeutsche
  celen,  soviel  als  erklären  (declarare,  pronunciare)  bedeute.  Berücksichtigen
  wir  ferner  den  beim  Vehmprocesse  gewöhnlichen  Ausdruck,  daß  der,  welcher
  —8  dem  Gerichte  entzog,  aus  derrechten  und  obern  Zahl  gen  ommen
und  in  die  unrechte  und  mindere  Zahl,  d.  h.  aus  seinen  Rechten  gewiesen
  und  gesetzt,  also  geächtet  ward,  so  haben  wir  schon  eine  ziemliche
Erklarung.  Doch  eine  andere  Etymologie  dürfen  wir  ebenfalls  nicht  ganz  von  der
Hand  weisen,  da  sie  viel  historische  Giltigkeit  oder  wenigstens  Vermuthung  hat.
Es  ist  die  Ableitung  vom  slavischen  Zalowati,  incusare,  accusare,  d.  i.  in
Klage  stellen,  Zaloway,  reus,  der  Beklagte,  und  Zaloba,  accusatio,  Klage.  —
Es  hat  nun  diese  Ableitung  in  soferne  viel  für  sich,  da  die  Slaven  doch  weit  herab
im  Mittelalter  ihre  Sprache  bei  uns  zu  Lande  (d.  h.  von  der  Oder  bis  zur  Unstrut)
bewahrten,  und  daß  man  ihre  Ausdrücke  sogar  mit  Absicht  hie  und  da  im  bürgerlichen
  Leben  beibehielt.  Auch  ist  zu  erwägen,  daß  Freiberg  zum  Theil  von  böhmischen
  Bergbauern  mit  angelegt  worden  ist,  und  daß  sogar  noch  viele  böhmische
Bergwerksausdrücke  zu  uns  mit  herüber  gekommen  sind,  und  mit  der  Zeit  ganz
deutschthümlich  geworden,  wie  wir  in  Daniel  Adami  a  Weleslawina  Nomenclatore
duadrilingui  Bohemico,  Latino,  Graeco  et  Germanico,  Class.  IV.  cap.  LIX.
und  LXX.  S.  539  ff.  finden  können.  —  Was  übrigens  die  Vorsylbe  ver  betrifft,
so  kommt  diese  dabei  gar  nicht  in  Berücksichtigung,  da  dergleichen  Germanisirungen
slavischer  Worte  nicht  selten  bei  uns  sind,  ebenso  wenig  als  bei  den  heutigen  Wenden
  deutsche  Stammworte  mit  wendischen  Vorsylben  oder  Endungen.  —  Wollte
man  endlich  die  Entstehung  der  oberitalischen  Stadt  Vercellae  (jetzt  Vercelli),  die
nach  Plinius  vom  celtischen  oder  ligustischen  Volke  der  Salier  (wohl  zu  bemerken!)
ihren  Ursprung  haben  soll,  mit  dem  Verczelen  in  etymologischen  Zusammenhang
bringen,  so  wäre  es  in  der  That  nicht  gewagter,  als  die  Behauptung,  daß  der
Name  Vercellae  aus  veneris  cellae  (Tempel  der  Venus?)  entstanden  sei.  —  Unter
  Verzellen  könnten  wir  die  durch  den  richterlichen  Ausspruch  zur  Bestrafung
  giltig  gemachte  Folge  der  Beschuldigung  verstehen,  welche
überdies  nach  Beschaffenheit  des  Verbrecheus  und  Verbrechers  verschiedentlich,
doch  keineswegs  als  eine  endliche  Bestrafung  anzusehen  war.  Damit  stimmt  auch