Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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der Eröffnung der Bauchhöhle ist die Lage der Organe, der etwa vorhandene 
abnorme Inhalt, die Farbe der vorliegenden Theile und der Stand des Zwerch- 
felles festzustellen. 
Nachdem die allgemeinen Verhältnisse der Bauchhöhle ermittelt worden sind, 
ist die Eröffnung der Brusthöhle vorzunehmen. Die Sektion der Bauchhöhle 
folgt in der Regel erst der Untersuchung der Brusthöhle. Nur in den Fällen, 
wo bestimmte Gründe vorhanden sind, die den Tod veranlassende Veränderung 
in der Bauchhöhle zu vermuthen, ist sofort die weitere Sektion der Organe der 
Bauchhöhle anzuschließen. 
Die Sektion der Brusthöhle. 
§. 15. 
Die Brusthöhle wird an der unteren Wand geöffnet. Es werden die 
Rippen oberhalb der Ansatzstellen an die Rippenknorpel mit einer Säge oder 
einer Knochenscheere durchschnitten, wobei eine Verletzung der Lungen, des Herz- 
beutels und der am Eingange in die Brusthöhle gelegenen Gefäße zu vermeiden 
ist. Dann wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Säge- 
oder Schnittlinien angeheftet ist, von dem Schaufelknorpel und den Knorpeln der 
falschen Rippen abgelöst und das Brustbein, nachdem Mittelfell und Herzbeutel 
sorgfältig abgetrennt worden sind, nach vorn zurückgeschlagen. 
Darauf ist das Verhalten des Brustfelles, die Beschaffenheit und die 
Menge des in den Brustfellsäcken etwa vorhandenen abnormen Inhalts und der 
Ausdehnungszustand der Lungen zu ermitteln. Hieran schließt sich die Unter- 
suchung des Mittelfelles und der Thymusdrüse. 
§. 16. 
Hierauf wird der Herzbeutel geöffnet, sein Inhalt in Bezug auf Beschaffen- 
heit und Menge geprüft und der Zustand des Herzbeutels selbst ermittelt. Nach- 
dem dann die Lage des Herzens, seine Größe, Gestalt, Farbe, Konsistenz und 
der Blutgehalt seiner oberflächlichen Gefäße festgestellt worden sind, wird das 
Herz in seiner natürlichen Lage geöffnet. Es wird jeder Vorhof und jede Herz- 
kammer einzeln eröffnet. Nächstdem ist die Menge und Beschaffenheit des Blutes 
in jedem Herzabschnitte und die Weite der Atrioventrikularöffnungen zu bestimmen. 
Man nimmt zuerst das Blut aus dem rechten Vorhofe und ermittelt dessen Menge 
und Beschaffenheit. Dann prüft man die Weite der rechten Atrioventrikular- 
öffnung durch Einführen der Finger der linken Hand von dem Vorhofe aus. 
Hierauf nimmt und untersucht man das Blut aus der rechten Herzkammer. 
In derselben Weise verfährt man auf der linken Herzseite. Erst jetzt ist das 
Herz herauszuschneiden und sind die arteriellen Oeffnungen zuerst durch Eingießen 
von Wasser, sodann durch Aufschneiden zu untersuchen. Schließlich ist der Zu- 
stand des Herzfleisches zu prüfen. 
Darauf folgt die Untersuchung der größeren Gefäße mit Ausnahme der 
hinteren Aorta.
	        
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