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Beim Reichsheere.
b) die Telegrapheninspektoren, die Telegraphen-
aufseher und die Rendanten bei den Militär-
eisenbahndirektionen,
c) die Assistenten bei den immobilen Linienkomman-
danturen,
d) die Eisenbahnsekretäre bei den unter a genannten
Behörden,
e) die Kanzlisten bei den immobilen Linienkomman-
danturen.
11. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes ge-
hörigen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung
kommenden oberen Beamten, als:
a) die höheren Beamten und Sekretäre bei den
Baudirektionen,
b) die Eisenbahnbauinspektoren und
Eisenbahnbetriebsinspektoren,
c) die Eisenbahnbaumeister, Maschi bei den
nenmeister, Maschineningenieure*) Militär-
Telegrapheningenieure, Stations- eisenbahn-
vorsteher, Bahn- und Betriebs- direktionen,
kontrolöre, Betriebs-
d) die Eisenbahnbauführer, Maschi- inspektionen,
nenmeisterassistenten, Stations- Betriebs-
assistenten, Expeditionsbeamten, und Bau-
Geometer, kompagnien,
e) die Eisenbahn- und die Betriebs-
sekretäre
f) die Eisenbahnverwaltungsbeamten bei den Eisen-
bahnarbeiterkompagnien (Güterexpeditionsvor-
steher und Güterexpedienten),
g) die Materialienverwalter, Bahnmeister und Tele-
graphenaufseher.
Die unter 10 und 11 aufgeführten Beamten sind
nach Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse
auch denjenigen Beamten untergeordnet, welche an
Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung
kommen.
*) Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militär-
eisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbil-
dung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorüber-
gehend als Werkmeister thätig sind.
Bei der Marine.
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