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Beim Reichsheere.
d) die Armeepostinspektoren,
e) die Feldpostmeister,
f) die Feldoberpostsekretäre,
g) die Feldpostsekretäre,
h) die Roßärzte (Bayern: Veterinäre) der Post-
pferdedepots.
16. Der Polizeidirektor im großen Hauptquartier.
17. Die Intendantur- und oberen Proviantamtsbeamten,
sowie die der gleichen Beamtengattung angehörigen
Beamten der Konservenfabriken, die Garnisonverwal-
tungs- und Lazarethbeamten in Festungen, welche in
Belagerungszustand erklärt sind; ferner:
18. Bayern und Württemberg: die Feldgeistlichen.
Bei der Marine.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
1. Die Unterapotheker und Militärapotheker einschließlich
der einjährig freiwilligen Militärapotheker.
3. Preußen und Sachsen:
die Militärküster.
(Württemberg: siehe II B 11).
1. Die Marineküster.
2. Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienst-
licher Funktionen eingeschifften unteren Civilbeamten,
sowie die unter III B 9 bis 13 genannten Militär-
beamten der Marine.
3. Der Oberbüchsenmacher der Schutztruppe für
4. die Unterbüchsenmacher Deutsch-Ostafrika.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
3. Die Kassendiener bei den Feldkriegskassen und den
Kriegskassen der Etappenbehörden.
4. Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher bei
den Feld- und Etappenmagazinanstalten.
5. Die Maschinisten und Heizer bei den Bahnhofskom-
mandanturen auf Verpflegungsstationen.
6. Die Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten.
7. Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und bei
den Generaletappeninspektionen.
8. Die chirurgischen Instrumentenmacher und die Apo-
thekenhandarbeiter bei den Feld- und Etappenlazareth-
anstalten.
9. Die Telegraphenvorarbeiter und Arbeiter bei der
Feld- und Etappentelegraphie.
10. Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten.