Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs= Blakl.
Nummer 2. Den 9. Januar 1836.
Bekanntmachungen.
I. Des Großherzogs Königliche Hoheit haben, mit verfassungsmäßiger
Zustimmung des jetzt versammelten getreuen Landtages, den nachgenannten
Gütern als:
1) dem, der verwitweten Frau Wilhelmine von Wilcke gebornen Schweitzer
zustehenden Rittergute Köckeritz,
2) dem, der verehelichten Christiane Caroline Hoch gebornen Lüttich gehörigen
Erblehengute zu Niederröblingen,
3) dem Rittergute Silberfeld, im Besitze des dermahligen Landtags-Abgeordneten
Herrn Friedrich August von Schönberg und
4) dem, Adalbert von Lichtenberg gehörigen Rittergute zu Vippachedelhausen,
auf unterthänigstes Nachsuchen der genannten Besitzer, die Landstand schaft
im Stande der Rittergutsbesitzer des Großherzogthumes am 22. vorigen Monathes
und Jahres zu ertheilen gnädigst geruhet.
Höchstem Befehle zu Folge wird dieses und daß die Landstandschaft von
Ködderitsch, da dieses Gut aufgehört hat, in seiner Integritat zu besteben,
von Sr. Koöniglichen Hoheit mit Zustimmung des getreuen Landtages
eingezogen worden ist, hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar den 2. Januar 1836.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.
II. Auf dem Grunde einer, zwischen den zum Thüringschen Zoll= und Handels-Vereine
verbundenen Staaten getroffenen Vereinbarung wegen des Verkaufes
der geringeren Salz-Sorten und mit Hinblick auf die Vor-(121