Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

  
  
 
Betrag    Darunter 
für das 
Titel. Ausgabe. Etatsjahr künftig 
1896,97.    wegfallend. 
Mark.   Mark. 
 
 
 
 
  
(1.) Übertrag.....  642 800.      26 250 
 
  
a) die mit 6000 Mark bis 7500 Mark, im 
    
Durchschnitt 6 750 Mark, dotirten Büreau- 
und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, e, 
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner. 
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: 
 
 
 
1. für den Gouverneur 18 000 Mark, 
2. für den Stellvertreter des Gouverneurs 
9 000 Mark, 
3.für den Oberiichter und den Abtheilungschef der 
Finanzverwaltung 4500 Mark bis 7 500 Mark, 
im Durchschnitt 6 000 Mark, 
4. für den Regierungsarzt, den Landrentmeister, den 
Büreauvorsteher, den Baudirektor, den Chef der 
Abtheilung für Landeskultur und Landesver- 
messung, den Zolldirektor, die Bezirksrichter 
und die Bezirksamtmänner 3 000 Mark bis 
5 400 Mark, im Durchschnitt 4 200 Mark, 
5. für die ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau- 
und Kassenbeamten einschließlich der Bezirksamts- 
sekretäre, jedoch mit Ausschluß der Assistenten, für 
den Katasterbeamten, den Stationskontrolör und 
die Vorsteher der Hauptzollämter 2 400 Mark 
bis 4500 Mark, im Durchschnitt 3 450 Mark, 
6. für die  Büreauassistenten, den Bauassistenten und 
die Zollamtsassistenten I. Klasse 2 400 Mark, 
7. für die Zollamtsassistenten II. Klasse, den Haus- 
und Materialienverwalter, sowie den Kataster- 
gehülfen 1 500 Mark bis 2 100 Mark, im Durch- 
schnitt 1 800 Mark. 
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landes- 
beamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen ver- 
storbener Landesbeamen . . ..  6 000 
Seite   648 800      26 250 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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