Betrag Darunter
für das
Titel. Ausgabe. Etatsjahr künftig
1896,97. wegfallend.
Mark. Mark.
(1.) Übertrag..... 642 800. 26 250
a) die mit 6000 Mark bis 7500 Mark, im
Durchschnitt 6 750 Mark, dotirten Büreau-
und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, e,
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 18 000 Mark,
2. für den Stellvertreter des Gouverneurs
9 000 Mark,
3.für den Oberiichter und den Abtheilungschef der
Finanzverwaltung 4500 Mark bis 7 500 Mark,
im Durchschnitt 6 000 Mark,
4. für den Regierungsarzt, den Landrentmeister, den
Büreauvorsteher, den Baudirektor, den Chef der
Abtheilung für Landeskultur und Landesver-
messung, den Zolldirektor, die Bezirksrichter
und die Bezirksamtmänner 3 000 Mark bis
5 400 Mark, im Durchschnitt 4 200 Mark,
5. für die ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau-
und Kassenbeamten einschließlich der Bezirksamts-
sekretäre, jedoch mit Ausschluß der Assistenten, für
den Katasterbeamten, den Stationskontrolör und
die Vorsteher der Hauptzollämter 2 400 Mark
bis 4500 Mark, im Durchschnitt 3 450 Mark,
6. für die Büreauassistenten, den Bauassistenten und
die Zollamtsassistenten I. Klasse 2 400 Mark,
7. für die Zollamtsassistenten II. Klasse, den Haus-
und Materialienverwalter, sowie den Kataster-
gehülfen 1 500 Mark bis 2 100 Mark, im Durch-
schnitt 1 800 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landes-
beamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen ver-
storbener Landesbeamen . . .. 6 000
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