Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)



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VI.  Niederländischer  Verwaltungen.

114. Die  von  der  Nordbrabant-Deutschen  Bahn  betriebene  Strecke  von  der
niederländisch-deutschen  Grenze  bei  Gennep  bis  Wesel.
115. Die  von  der  Holländischen  Eisenbahn-Gesellschaft  betriebene  und  von  der
Gesellschaft  zum  Betriebe  der  niederländischen  Staatseisenbahnen  mitbetriebene
  Strecke  von  der  niederländisch-deutschen  Grenze  bei  Cranenburg
bis  Cleve.
116. Die  von  der  Gesellschaft  zum  Betriebe  der  niederländischen  Staatsseisenbahnen
  betriebenen  Strecken  von  der  niederländisch-deutschen  Grenze:

a.  bei  Emmerich  bis  Emmerich;

b.  bei  Elten  bis  Welle.
117. Die  von  der  Gesellschaft  zum  Betriebe  der  niederländischen  Staatseisenbahnen
  betriebene  und  von  der  Holländischen  Eisenbahn-Gesellschaft  mitbetriebene
  Strecke  von  der  niederländisch-deutschen  Grenze  bei  Gronau  bis
Gronau.
118. Die  von  der  Holländischen  Eisenbahn-Gesellschaft  betriebene  und  von  der
Gesellschaft  zum  Betriebe  der  niederländischen  Staatseisenbahnen  mitbetriebene
  Strecke  von  der  niederländisch-deutschen  Grenze  bei  Gildehaus
bis  Salzbergen.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  deutschen  Verwaltungen
im  Ausland  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:
Belgien,  Ziffer  14.
Frankreich,  Ziffer  20,  21,  22,  23,  24,  25.
Luxemburg,  Ziffer  2,  3.
Niederlande,  Ziffer  5,  6,  7,  8,  9,  10.
Oesterreich,  Ziffer  26  bis  und  mit  46.
Rußland,  Ziffer  28,  29,  30,  31,  32,  33.
Schweiz,  Ziffer  16,  17,  18,  19,  20,  21.

 

Frankreich.

A.  Von  französischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen  und  Bahnstrecken.

8d  —

Die  Linien  d'’intérét  général:
1. Der  Nordbahn.

2. Der  Ostbahn,  einschließlich  der  für  Rechnung  der  Konzessionäre  betriebenen

Linien  von  Monthermé  nach  Monthermé,  Vrigne-Meuse  nach  Vrigneaux-Bois,
  Carignan  nach  Messempré,  Charmes  nach  Rambervillers,
Avricourt  nach  Blamont  und  Cirey,  Saint-Dizier  nach  Vassy,  Vassy
nach  Doulevant-le-Chäteau.

3. Der  Westbahn.