Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

  
  
Betrag 
  
  
  
  
  
  
  
  
E für das 
— „ Einnahme. Etatsjahr 
1897/98. 
85 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach F. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozent. .. . .. . . . . .. . . .. . . . . . ... 1 366 100 
Dawvon ab: 
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar 
erwachsende Verwaltungskossssen 70 
— 1 366 030 
b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für die Gemeinde 
Mittelbreg .. . . ... 30 
bleiben (Titel 1) 1 366 000 
2. Wechselstempelsteer 8594 000 
Davon ab: 
a) gemäß P. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 171 880 4. 
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebung s- 
und Verwaltungskosten ......... . . .. . 239120 — 
zusammen . . . 411 000 
bleiben (Titel 2). 8 183 000 
3.Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c. 
und Lotterieloose: 
A. für Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen, ab- 
züglich der den Bundesstaaten nach F. 44 des Reichs- 
stempelgesetzes vom 27. April 1894 (eichs-Gesetzbl. 
S. 381) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs= und 
Verwaltungskoffen⅛ 14 078 000 
B. für Kauf= und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich 
zwei Prozent für die Bundesstaaten 18 047.000 
  
  
Reichs-Gesetzbl. 1897. 17 
  
  
32 125 000
	        
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