Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Kapitel. Titel. Betrag 
 für das 
  Etatsjahr 
  1897/98. 
Mark. 
(2.) (3.) Uebertrag    32 125 000   
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien 16 275 000 
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für 
die Bundesstaaten 3 121 000 
zusammen (Titel 3)  51 521 000 
4. Statistische Gebühr: 
Brutto-Soll- Einnahme      830 000 M. 
Ab: Zurückzahlungen  5 000. 
bleiben 825 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reiche 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt 15 700 M. 
b) die Entschädigung der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Soll-Einnahme) 20 750 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten 19 200 
zusammen. 55 650 
bleiben 769 350 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische 
Gemeinde Jungholz) und an Oesterreich-Ungarn (für die 
österreichische Gemeinde Mittelberg       33 650 
zusammen (Titel 4) 803 000 
Summe II      61 873 000   
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.