Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

  
  
  
  
  
  
 
  ür das  
Titel. Ausgabec. Betrag für das Etatsjahr 
1897/98. Darunter künftig wegfallend. 
Mark.  
(I.) Uebertrag   128 500   
e. Landeskultur. 
1 Leiter des botanischen Gartens in 
Victoria  . . . . . . . .. . . . . . . . . .   7 500  Mark 
2 Lehrer mit 5 500 Mark und 4 000 Mark 9 500 " 17 000 
f. Bezirksverwaltung. 
2 Bezirksamtmänner in Victoria und 
Kribi, je 9 600 Mark. 19 200 Mark 
1 Bezirksamtssekretär für Victoria mit 
5 000  Mark bis 7 500  Mark 6 250 " 
2 Amtsdiener für Victoria und Kribi, 
je 4 000 Mark 8 000 = 33 450  
Summe Titel 1A 178 950  
  
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung. 
Der Leiter des botanischen Gartens in Victoria 
bezieht den dritten Theil aus dem Verkaufserlöse der 
in diesem Garten und auf der Gouvernementsplan- 
tage in Victoria gezogenen Produkte bis zum Höchst- 
betrage von 1 500 Mark und der Maschineningenieur 
5 Prozent von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebes 
bis zum Höchstbetrage von 1 500  Mark. 
Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen 
des Gouverneurs, des Kanzlers, der Sekretäre unter a 
und c und des Amtsdieners unter c sind noch als 
Reichsbeamte - nicht als Beamte der Lokalver- 
waltung - anzusehen und zu behandeln. 
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt 
für den Gouverneur 9 000 Mark bis 12 000  Mark; 
für den Kanzler und die Bezirksamtmänner 3 000 Mark 
bis 5 400  Mark, im Durchschnitt 4 200  Mark; für 
die Sekretäre unter a und c 2 700 Mark bis 
Seite für sich. 
  
  
 
	        
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