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beiliegenden Muster B aufstellen. Diese Nachweisung ist nebst den als
Beläge dienenden Empfangsbescheinigungen und den im §. 6 erwähnten
Benachrichtigungen der Truppenbefehlshaber etc. bei den in Betracht
kommenden Bezirkskommandos zur Prüfung in Umlauf zu setzen, nach
erfolgter Prüfung und Bescheinigung aber an die nach Spalte IV der
vorbezeichneten Beilage C zuständige Behörde zur Feststellung einzureichen.
§. 9.
Die belegten und festgestellten Nachweisungen (§. 8) sind nebst
einer sich auf das Staatsgebiet oder den Bezirk der höheren Verwal-
tungsbehörde beziehenden Zusammenstellung nach dem beiliegenden
Muster C im Laufe der letzten drei Monate jedes Rechnungsjahrs durch
Vermittelung der Zentralbehörden der einzelnen Bundesstaaten dem
Reichsamte des Innern vorzulegen, welches die Erstattung der Unter-
stützung an die bei der Vorlegung der Nachweisungen bezeichneten
Landeskassen veranlassen wird.
An Stelle der bisherigen Muster zu dieser Bekanntmachung treten
von dem genannten Zeitpunkt ab die beiliegenden Muster A, B, C.
Berlin, den 12. Dezember 1898.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowsky.