Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

Gesetzsammlung
des  Fuͤrstenthums  Reuß  alterer  Linie.

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W.  18.
(Ausgegeben  den  14.  Juli  1854.)

 

40.  Disciplinarregulativ
für  Handhabung  der  Zucht  bei  der  in  Greiz  errichteten  Anstalt  für  Beschäftigung
  arbeitsscheuer  Individuen.

Wier  Heinrich  der  Bwanzigste  von  Gottes  Gnaden,  älterer  Linie
souverainer  Fürst  Reuß,  Graf  und  Herr  von  Plauen,  Herr  zu  Greiz,
Krannichfeld,  Gera,  Schleiz  und  Lobenstein  2c.  .  1½.

fügen  hiermit  zu  wissen:

Nachdem  von  dem  Stadtrathe  Unserer  Residenzstadt  Greiz  mit  Unserer
Landeöherrlichen  Genehmigung  besage  Statuts  vom  20.  Juni  1854  eine  Anstalt
für  Beschäftigung  arbeitöloser  und  arbeitsscheuer  Individuen  begründet  worden  ist
und  Wir  es  für  den  Zweck  dieses  Inslituts  für  nöthig  erachtet  haben,  der  hiesigen
Stadtpolizeibehörde  die  Diociplinarstrasgewalt  über  sämmtliche  in  der  Anstalt  Aufnahme
  sindenden  Arbeiter  zu  verleihen  und  letztere  rücksichtlich  ihres  Umfanges  und
ihrer  Abgrenzung  nach  dem  Geschäftsbereiche  anderer  Behörden  hier  näher  festzustellen,
  so  haben  Wir  nachstehendes

Disciplinarregulativ
entwersen  lassen:

Regulativ
zu  Handhabung  der  Disciplin  bei  der  Anstalt  zu  Beschäftigung  arbeitsscheuer
Individuen.

F.  1.

Der  Aufseher  der  Anstalt  hat  die  unter  seiner  Aufsicht  stehenden  Individuen
und  zwar,  wenn  dieselben  beim  Straßen=  und  Communwegbau  Beschäftigung  finden,
jederzeit  nach  Anleitung  des  Landbaumeisters  zur  Arbeit  anzuweisen.

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st  für  die  wirkliche  Verrichtung  der  angewiesenen  Arbeic  im  Allgemeinen
verantwortlich  und  hat  daher  die  in  der  Beschäftigungsanstalt  Aufgenommenen  zu
ihrer  Schuldigkeit  gehörig  anzuhalten.