Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

 

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Betrag
E  für  das
——-  Einnahmee.  Etatsjahr
S  1893/4.
Mark.
2.  II.  Reichsstempelabgaben.
1.  Spielkartenstempel
abzüglich  der  den  Bundesstaaten  nach  F.  23  des  Gesetzes
vom  3.  Juli  1878  an  Erhebungs-  und  Verwaltungskosten
zu  vergütenden  fünf  Prozert  .  .  .  ...  1  227  400
Davon  ab:
a)  Kosten  der  Kontrole  und  sonstige  dem  Reich  unmittelbar
erwachsende  Verwaltungskosen  .  ...  370
11227030
b)  Herauszahlungen  an  Oesterreich-Ungarn  für  die  Gemeinde
Mittelberg  ..  ..  30
bleiben  (Titel  1)  1227  000
2.  Wechselstempelsteuer  7  829  000
Davon  ab:  .
a)gemaß §27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 156580 M
b)  die  dem  Reich  erwachsenden  Erhebungs-  und
Verwaltungskosten  217  420.
zusammen.  374  000
bleiben  (Titel  2).  7455000
33..  Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Kaufgeschäfte  2c.
und  Lotterieloose:
A.  für  Aktien,  Renten-  und  Schulbverschreibungen  /
abzüglich  der  den  Bundesstaaten  nach  §.  43  des  Gesetzes,
  betreffend  die  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben
  Reichs-Gesetzbl.  für  1885  S.  179),  zu  vergütenden
  zwei  Prozent  Erhebungs-  und  Verwaltungskosten
  6  349  000
B.  für  Kauf-  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte,    
abzüglich  zwei  Prozent  für  die  Bundesstaaten  12  943  000
Seite  .  .  .  19282000

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