Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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druck  der  von  ihm  bearbeiteten  naturhistorischen  Tabellen  auf  die  Dauer  von  sechs  Jahren
  zu  ertheilen  geruht;  welches  unter  Hinweisung  auf  die  Königliche  Verordnung  vom
u25.  Februar  1325  in  Betreff  der  Privilegien  gegen  den  Bücher-Nachdruck  hiermit  bekannt

  gemacht  wird.

Stuttgart  den  30.  Januar  1829.
Schmidlin.

2.  Des  katholischen  Kirchenraths.
a)  Besetzung  des  Schul-Inspektorats  Ehingen.
Dem  Pfarrer  Zipfehli  in  Naßgenstadt  wurde  das  Schul-Inspektorat  Ehingen

übertragen.

Stuttgart  den  33.  Jannar  1629.  —
Camerer.

b)  Pastoral-Dienstpruͤfung  der  katholischen  Geistlichen.

Am  Dienstag,  den  12.  Mai,  und  an  den  folgenden  Tagen  wird  eine  Dienstpruͤfung
der  katholischen  Geistlichen  fuͤr  Kirchenstellen  Statt  finden,  wozu  diejenigen  zugelassen
werden,  welche  im  Jahre  1826  oder  fruͤher  die  Priesterweihe  erhielten.  Die  Candidaten
haben  sich  bis  zum  11.  April  bei  dem  Kirchenrath  schriftlich  zu  melden,  und  zugleich,
in  Gemaͤßheit  der  Ministerial-Verfuͤgung  vom  20,  August  1828  (Reg.  Blatt  Nro.  53)
uͤber  den  etwaigen  Besitz  eines  Gemeinde-Bürger=  oder  Veisitz-Rechts  den  oberamtlich
beurkundeten  Ausweis  vorzulegen.

Da  man  sich  vorbehält,  im  Herbste  wieder  eine  solche  Prüfung  vorzunehmen;  so
hat  jeder  Candidat,  der  es  vorziehen  würde,  erst  bei  dieser  Herbst-Prüfung  zu  erscheinen,
  solches  in  seiner  Meldung  anzugeben.

Diejenigen,  welche  hierauf  nicht  willfährig  beschieden  oder  sonst  zurückgewiesen  werden,
  müssen,  ohne  Rücksicht  auf  die  in  ihrer  Meldung  ausgedrückten  Wünsche,  am
Montag  den  ½1.  Mai,  Nachmittags  4  Uhr,  in  der  Kanzlei  des  Kirchenraths  dahier

erscheinen.