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Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I. Juli, von heute an
gerechnet, mit vier einhalb Prozent in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Jinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe
der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Anklam, und zwar auch in der nach dem Eintritt
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. ·
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern.
Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nicht
erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen
erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I.
Titel 51. S#. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Anklam. Zinskupons
können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen,
welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsist
bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinskupons
urch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder in sonst glaubhafter Weise darthut,
nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis
dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Ouittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des Jahres 1872. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons
auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Anklam, den .... ... ... 18..
(Stempel.)
Die staͤndische Kommission des Anklamer Kreises fuͤr die Erwerbung
des Terrains zum Vorpommerschen Eisenbahnbau innerhalb des
Anklamer Kreises.
N. N. J7. N.
(Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.)
Po-)