Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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10.Metallkartuschen für Kanonen mit rauchschwachem Pulver. 
11.Raketen und gekadene Raketenhülsen.  
12.Leuchthauben für Raketen. 
13.Leuchtfackeln. 
14.Brandröhren. 
15.Feuerballen. 
16. Fackelfeuer und Schwimmlichte. 
17. Sternsignal-, Signal- oder Leuchtpatronen. 
18. Geschoßzünder ohne Sprengkapsel, Zündmittel zu Geschoßzündern (ausschl. der mit Sprengkapsel 
versehenen) und Ringkapseln, sowie Zündschrauben für Gefechtspistolen für Torpedos und 
Zündschrauben für Torpedoausstoß. 
19.Fertige Granatzünder C/96, Sprengkapseln und sonstige Zündungen für brisante Sprengstoffe 
(ausschl. Zündladungen zu Geschoßzündern, siehe unter A 4). 
20. Schlagröhren und andere Geschützzündungen. 
21.Rettungsbojenlichte. 
22. Dillenlichte. 
23.Zündhütchen. 
24. Zünder für Raketen. 
25. Zünder für Leuchthauben. 
26.  Leuchtfackelzünder. 
27. Brandröhrenzünder. 
28. Fackelfeuerzünder. 
29. Eissprengbüchsenzünder. 
30. Guttapercha-Zundschnur. 
31. Schnellzündschnur. 
32. Patronen für Torpedo-Lancirrohre. 
  
  
 
	        
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