Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
   
    
 
V. Sonderzüge und Schutzwagen. 
 27. Für Militär-Sonderzüge, auf Erfordern der Militärbehörden 
gestellt, ist die nach den betreffenden Sätzen dieses Tarifs zu 
berechnende Vergütung zu entrichten, mindestens jedoch... 400 Pfennig 
und für den Zug mindestens 90 M. 
28.Schutzwagen, wenn sie gemäß der Verk. O. Anlage B XXNW a. F. (3) 
vor und hinter Wagen mit Sprengstoffen einzustellen sind, sowie 
Sperrwagen, die zwischen andere Wagen im Interesse der Be- 
triebssicherheit leer eingestellt werden müssen, für den Wagen. 14 Pfennig 
VI. Bahnbewachung. 
29.Bewachung der Bahn in der Nachtzeit außerhalb der gewöhnlichen 
Dienstzeit gemäß §. ,57 a der M. Tr. O. für das angefangene 
Bahnkilometer . .. 200 Pfennig 
  
  
  
  
 
	        
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