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VIIa. Leistungen der Eisenbahnen zu militärischen Uebungen
im Verladen von Truppen und Kriegsmaterial sowie zur
Krankenbeförderung bei den Truppenübungen.
Hergabe von Personen- und Güterwagen zu Uebungen, von der
Uebergabe an die Militärverwaltung bis zur Rückgabe an die
Eisenbahnverwaltung gerechnet, für jeden angefangenen Tag:
30. jeder Personenwagen . . . . . . . .. 200 Pfennig
31. jeder Güterwagen . . . . . .. 100 Pfennig
32. Rangiren der Wagen für jeden Wagen und angefangenen Uebungstag 50 Pfennig
33. Beförderung der Wagenausrüstungsgegenstände und Ladegeräthe
von den Aufbewahrungsstationen nach den Uebunggsstationen,
ihre Einbringung u. s. w. in die Wagen sowie ihre Zurück-
führung nach den Aufbewahrungsstationen für jeden Wagen
20 Pfennig.
vergüten
34.Beförderung eines geschlossenen Militärzugs zu Uebungszwecken
von der Zusammenstellungsstation zur Uebungsstelle für jeden
Wagen . . . .. 20 Pfennig
mindestens jedoch 5 M. für den Zug und die angefangene Stunde
von dem Zeitpunkte der Abfahrt bis zur Rückkunft des Zuges.
VIIb. Beförderung von leeren Wagen der Eisenbabn--
Verwaltungen.
Für jeden zum Zwecke von Militärtransporten auf schrift-
liche oder telegraphische Anforderung einer Militär--
Eisenbahnbehörde über eine von den betreffenden Militär-
transporten nicht berührte Bahnstrecke leer zu führenden
Wagen bei der Heranziehung aus dem Bereich einer
anderen Verwaltung, bei der Rücksendung an die Eigen-
thümerin und bei der Ablenkung von Militärzügen 5 Pfennig