Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

173 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
---!r'l!ne Einnahme. Rechnungs- 
8 jahr 1899. 
Mark. 
l. I. Zölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Zollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
Theil nehmen. 
1.  Zölle.. . . . . . ... 442 376 000 
2.Tabacksteuer .. .. . . . . ... 12 025 000 
3. Zuckersteuer . .. . . . . . .. 92134000 
4. Salzsteuer . . .. 47 249 000 
5. Branntweinsteuer: 
a) Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 16 803 000 
b) Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselbben 102 455 000 
c) Brennsteuer .. 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß- Lothringen keinen Theil haben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier ...... . . . . . . . 29147 000 
Von den außerhalb der Zollgrenze liegenden Bundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen: 
a) Zölle und Tabacksteuer ... 52 000 
b) Zuckersteuer, Salzsteuer, Maischbottich- und Brannt- 
weinmaterialsteuer . . .. 18 380 
8. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß- Lothringen 
keinen Theil haben: 
Brausteuer . .. 1580 
Summe l742 260 960 
Reichs-Gesetzbl. 1899. 29
	        
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