Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 195 — 
  
  
  
Betrag Darunter 
für das fünfti 
Titel. Aus 9 a be. Rechnungs- ünftig 
jahr 1899. wegfallend. 
Mark. Mark. 
(I.) Uebertrag 36 300 Mark             607000 3 650 
1 Lazarethinspektor mit 4 800 Mark bis 6 000 
Mark, künftig 4 800 Mark bis 5 400 Mark, im 
Durchschnitte 5 100 Mark . ... 6 000 
Lazarethgehülfen mit je 2 400 Mark. 12000 54 300 900 
Die Militärärzte und die Lazarethgehülfen werden von der 
Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. Bei Wahrnehmung 
einer Stabsarztstelle durch einen Oberarzt oder einen Assistenz- 
arzt ist nur eine Besoldung von 7 200 Mark oder 6 000 Mark 
zahlbar. 
Die Stellen der Militärärzte können auch aushülfsweise 
mit Civilärzten besetzt werden; letztere erhalten daraus einen 
Höchstbetrag von je 7 200 Mark. 
Summe Tite 111661 300 4550 
  
  
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte etc. haben freie Woh- 
nung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Mieths- 
entschädigung gewährt werden kann. 
Beamte mit einer nach dem Durchschnittssatz ausgeworfenen 
Besoldung von gleichem Anfangs- und gleichem Endsatze bilden 
eine Gemeinschaft. 
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: 
1. für den Gouverneur 18 000 Mark, 
2. für den Abtheilungschef der Zentralverwaltung und den 
Oberrichter 4 500 Mark bis 8 000 Mark, im Durch- 
schnitte 6 250 Mark, 
3. für die anderen Abtheilungschefs, den Regierungsarzt, 
die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark 
bis 6 000 Mark, im Durchschnitte 4 500 Mark, 
4. für die Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Büreau und 
Zoll 3 000 Mark bis 5 400 Mark, im Durchschnitte 
4200 Mark, 
Seite für sich. 
  
  
  
 
	        
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