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Betrag s Darunter
für das künfti
Titel. Aus 9a be. Rechnungs- ünftig
jahr 1899. wegfallend.
Mark. Mark.
Uebertrag . . .. 1452158 4550
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben . . . . . .. . . . . . .. . . ... 1 116 400 37500
Anmerkung zu Titel 7. Aus diesem Titel werden die
sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwal—
tung, soweit für diese nicht unter Titel 12 besondere Fonds
vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den
Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich
der gesammten Verwaltung des Schutzgebiets bestritten.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 7) . . . . 2568 558 42 050
B. Militärverwaltung.
8. Besoldungen bei der Schutztruppe . .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1592520 —
Zu Titel 8. Die deutschen Militärpersonen haben freie
Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene
Miethsentschädigung gewährt werden kann.
9. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutz—
truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-
Gesetzbl. S. 653) ............................. 85576 —
10. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutz—
truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-
Gesetzbl. S. 653) . .. .. .... . . .. . . ... .............. 1522 —
11. Andere persönliche Ausgaben. ...... . . . . . . . . . . .. .. . . . . . .. 27 000 —-
12.Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 7) 397 000 —
Summe B. Militärverwaltung (Titel 8 bis 12.) 2 103 618 —-
C. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
13. Für Weiße 260 950 —
Zu Titel 13. Die europäischen Angehörigen der
Flottille haben während des Landaufenthalts im Schutzgebiete
Seite für sich.
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Reichs- Gesetzbl. 1899.