Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

211 
  
  
Betrag 
  
  
  
Darunter 
ür das W 
Titel. Aus 9a be. Rechnungs- künftig 
jahr 1899. wegfallend. 
Mark. Mark. 
Uebertrag . 580 000 — 
3. Zu Theuerungszulagen für Civilbeamte. .. . .. . . . . . . . . . . . ... 20 000 – 
4. Zur Hebung der Pferde- und Viehzucht . . . . . .. .. .. . 80 000 —- 
5. Zur Fortführung der Eisenbahn und des Telegraphen von 
Swakopmund nach Windhoek . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . 2 300 000 — 
6. Zur Fortführung des Baues einer Hafenanlage bei Swakopmund, 
2. Rate . . . ... ... ................. .. .. .. . .. .. . . . .. 500 000 — 
7. Zum Anschlusse des Schutzgebiets an das internationale Tele— 
graphennetz .. . . .. . . . .. 91 800 
8. Für die Betonung und Befeuerung der Küste des Schutzgebiets 24 000 – 
Summe I.3595 800 — 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 14472 — 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Ein— 
nahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und 
einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus 
welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden 
Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe. 7479 000            212 750 
Die Einnahme beträgt  7179000  
  
79 000 
  
  
 
	        
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