A 2.
Nr. 1081.
............ Berlin am 26. September......................................1901
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit
nach
bekannt,
die Hebamme*), Frau Emilie Habermann,
wohnhaft in Berlin, Annenstrasse 17,
Religion,*) und zeigte an, daß von der
Amalie**) Hergenbach, geborenen Schneider, evangelischer Religion, Wittwe
des am 3I. Juli 1901 verstorbenen, zuletzt in Berlin wohnhaft gewesenen
Schlächtermeisters Ludwig August Hergenbach, evangelischer Religion,
wohnhaft in Berlin, Stralauerstrasse 79,
zu Berlin in der Wohnung der Hergenbach
am fünf und zwanzigs ten September des Jahres
tausend neunhundert eins Vormittags
um fünf ein halb Uhr ein Mädchen
geboren worden sei und daß das Kind die Vornamen
Marie Luise
erhalten habe. Die Frau Habermann erklärte, dass sie bei der Niederkunft
der Hergenbach zugegen gewesen sei***). (Vorstehend 1 Druckwort ge-
Strichen.)
Vorgelesen, genehmigt und underschrieben. , —
Emilie Habermann. .
Der Standesbeamte.
In Vertretung.
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. .. ..
statt »fünf ein halb« muss es heissen: zwei ein halb.
Vor Abschluss der Eintragung berichtigt,
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Emilie Habermann.
Der Standesbeamte.
In Vertretung.
N.
*) Es ist in allen Fällen Stand oder Gewerbe des Anzeigenden anzugeben; die Angabe der Religion ist hier nicht erforderlich, da die Anzeige von
einer anderen Person als dem ehelichen Vater oder der Mutter erstattet wird.
**) Es ist stets Stand oder Gewerbe der Eltern des Kindes anzugeben, ebenso ihre sämmtlichen Vornamen, soweit sie bekannt sind.
***) In den Fällen des §. 18 Nr. 2 bis 4 des Geseszes ist zu bemerken, daß der Anzeigende bei der Niederkunft zugegen gewesen ist.