Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

Als  Zeugen  waren  zugezogen  und  erschienen:

3.  der  Kaufmann*)  Willhelm  Grimm,

 

 

 

der  Persönlichkeit  nach

 

 

 

 

 

 

bekannt,
45  Jahre  alt,  wohnhaft  in  Namslau
4.  der  Kutscher  Richard  Schubert,
der  Persönlichkeit  nach  guf  Grund  sceines  Millitärpasses  
anerkannt,

 

37  Jahre  alt,  wohnhaft  in  Halbendorf,  Kreis  Oppeln.

 

 

Der  Standesbeamte  richtete  an  die  Verlobten  einzeln  und  nach
einander  die  Frage:
ob  sie  die  Ehe  mit  einander  eingehen  wollen.

Die  Verlobten  bejahten  diese  Frage  und  der  Standesbeamte
sprach  hierauf  aus,
daß  sie  kraft  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  nunmehr  rechtmäßig
verbundene  Eheleute  seien.

Der  Dienstknecht  Naumann  erklärte,  dass  er  das  von  seiner  Ehefrau  am

23.  Mai  1901  zu  Breslau  geborene  Kind  Eduard  als  das  seinige  anerkenne**).

 

 

 

Vorgelesen,  genehmigt  und  unterschrieben.
Hermann  Philipp  Naumaunn.  Amalie  Naumann,  geborene  Schmidt.
Wilhelm  Grimm.  Richard  Schubert,

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Der  Standesbeamte.

Die  Uebereinstimmung  mit  dem  Hauptregister  beglaubigt
Namslau  am  29.  März  —  —  10904—

der  Standesbeamte
N.

 

*)  Es  ist  stets  Stand  oder  Gewerbe  der  Zeugen  anzugeben.
**)  Die  Nummer  der  Eintragung  im  Geburtsregister  ist,  wenn  bekannt,  anzugeben.