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Reichs-Gesetzblatt.
AMÆ 35.
Juhalt: Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn wegen Herstellung der
Eisenbahnverbindung von Tannwald nach Petersdorf. S. 533.
(Nr. 2609.) Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn wegen
Herstellung der Eisenbahnverbindung von Tannwald nach Petersdorf.
Vom 5. November 1898.
S#ee Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des
Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von
Böhmen 2c. und Apostolischer König von Ungarn sind übereingekommen, zur
Regelung der Beziehungen zwischen Preußen und Oesterreich wegen einer zwischen
diesen beiden Staaten herzustellenden weiteren Eisenbahnverbindung einen Vertrag
abzuschließen, und haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Ministerialdirektor, Wirklichen Geheimen Ober-Regie-
rungsrath Dr. Paul Micke,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Julius Rathjen,
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Franz von Aichberger,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Lehmann,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Baurath Balduin Wiesner,
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Gustav Lacomi
und
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen cc.
und Apostolischer König von Ungarn:
Allerhöchstihren Sektionschef im Kaiserlich Königlichen Eisenbahn-
ministerimim Ludwig Wröa,
Allerhöchstihren Ministerialrath im Kaiserlich Königlichen Eisenbahn-
ministerium Carl Wurmb,
Allerhöchstihren Ministerialrath im Kaiserlich Königlichen Finanz-
ministerium Dr. Friedrich Freiherrn von Raymond,
Allerhöchstihren Sektionsrath im Kaiserlich Königlichen Eisenbahn-
ministerium Dr. Idenko Ritter von Forster,
Reichs= Gesetzbl. 1899. 88
Ausgegeben zu Berlin den 25. Juli 1899.