Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 541 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Karolinen, Palau und 
Marianen. S. 541. — Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse im Inselgebiete der 
Karolinen, Palau und Marianen. S. 542. 
  
  
  
  
(Nr. 2610.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Karolinen, 
Palau und Marianen. Vom 18. Juli 1899. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Koͤnig 
von Preußen 2c. 
thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem durch den am 30. Juni 1899 zwischen Unserer Regierung und 
der Königlich spanischen Regierung geschlossenen Vertrag die in diesem Vertrage 
näher bezeichneten Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marianen an 
Deutschland abgetreten worden sind, nehmen Wir hiermit im Namen des Reichs 
dieses Inselgebiet vom Zeitpunkte der Uebergabe an Unsere Behörden ab unter 
Unseren Kaiserlichen Schutz. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Molde an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 18. Juli 1899. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Posadowsky. 
  
Reichs- Gesetzbl. 19899. 89 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1899.
	        
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