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() Bei Blech- und Metallgefässen beträgt die höchste zulässige
Füllung 1 Kilogramm Flüssigkeit für je 1.35 Liter Fassungsraum des Be-
hälters. Beispielsweise darf also ein Metallbehälter, der 15,50 Liter Wasser
fasst, nicht mehr als 10 Kilogramm Schweteläther enthalten.
(s) Wegen der Zusammenpackung mit anderen Gegenständen ver-
gleiche Nr. XXXV.
IX.
() Flüssig keiten, welche Schwefeläther in grösseren Quan-
titäten enthalten (Hoffmannstropfen und Kollodium), sowie Lösungen von
Kollodiumwolle in Amylacetat dürfen nur in vollkommen dicht verschlossenen
Gefässen aus Metall oder Glas versendet werden, deren Verpackung nach-
stchende Beschaffenheit haben muss:
1. Werden mehrere Gefässe mit diesen Präparaten in einem
FPFrachtstücke vereinigt, So müssen dieselben in starke Holzkisten
mit Stroh, Heu, Kleie, Sügemehl, Iufusorienerde oder anderen
lockeren Substanzen fest verpackt sein.
Bei Einzelverpackung ist die Versendung der Gefässe in soliden,
mit einer gut befestigten Schutzdecke sowie mit Ilandhaben ver-
schenen und mit hinreichendem Verpackungsmaterial einge-
fütterten Körben oder Kübeln zulässig; die Schutzdecke muss,
falls sie aus Stroh, Rohr, Schilf oder ähnlichem Materiale besteht,
mit Lehm- oder Kalkmilch oder einem gleichartigen Stoffe unter
Zusatz von Wasserglas getränkt sein. Das Bruttogewicht des
einzelnen Kollo darf 60 Kilogramm nicht übersteigen.
() Wegen der Zusammenpackung mit anderen Gegenständen ver-
alciche Nr. XXXV.
(3) Den gleichen Bedingungen unterliegt Linkäthyl, jedoch dürfen brenn-
bare Stoffe zur Verpackung nicht benutzt werden.
1!10
X.
uu) Schwefelkohlenstoff(Schwefelalkohol) wird ausschliesslich
auf offenen Wagen ohne Decken befördert und nur
entweder
. in dichten Gefässen aus starkem, gehörig vernietetem Eisenbleche
bis zu 500 Kilogramm Inhalt,
oder
2. in Blechgefässen von höchstens 75 Kilogramm brutto, welche
oben und unten durch eiserne Bänder verstärkt sind. Derartige
Gefässe müssen entweder von geflochtenen Körben oder Kübeln
umschlossen oder in Kisten mit Stroh, Heu, Kleie, Sägemehl,
Infusorienerde oder anderen lockeren Stollen verpackt sein,
oder