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ständig auszufüllen. Diese Ausfüllung ist nicht erforderlich, wenn die
Einrichtung der Kapseln, z. B. durch eine den Sprengsatz sicher ab—
schließende innere Schutzkapsel, Gewähr dafür bietet, daß der Sprengsatz
bei der Beförderung nicht gelockert wird.
(5) Der Boden und die innere Seite des Deckels der Blechbehälter
sind mit einer Filz- oder Tuchplatte, die inneren Seitenwände der Be—
hälter mit Kartonpapier dergestalt zu bedecken, daß eine unmittelbare
Berührung der Sprengkapseln mit dem Bleche ausgeschlossen ist.
. () Die so gefüllten Blechbehälter sind Stück für Stück mit einem
haltbaren Papierstreifen derart zu umkleben, daß dadurch der Deckel
so fest auf den Inhalt gepreßt wird, daß sich beim Schütteln kein
Geräusch von locker gelagerten Sprengkapseln wahrnehmen läßt. Je
5 solcher Blechbehälter sind in einem Umschlage aus starkem Pack-
papier oder in einem Karton zu einem Packete zu vereinigen.
G#) Die Packete sind sodann in eine fest gearbeitete Holzkiste von
wenigstens 22 Millimeter Wandstärke oder in eine starke Blechkiste
derart einzuschließen, daß Hohlräume zwischen den Schachteln sowie
zwischen diesen und den Kistenwänden möglichst vermieden werden.
Um das Entleeren der Kiste zu erleichtern, ist in jeder Schicht mindestens
ein Packet mit einem festen Bande derart zu umwinden, daß das be-
treffende Packet mittelst dieses Bandes bequem herausgezogen werden kann.
(3) Hohlräume in der Kiste, die ein Schlottern der Packete zu-
lassen könnten, sind mit Papierstückchen, Stroh, Heu, Werg, Holz-
wolle oder Hobelspähnen — alles völlig trocken — auszustopfen,
worauf der Deckel der Kiste, sofern diese aus Blech besteht, aufgelöthet,
sofern sie von Holz ist, mittelst Messingschrauben oder verzinnter Holz-
schrauben befestigt wird, für die die Führungen im Deckel und in den
Kistenwänden schon vor dem Füllen der Kiste vorgebohrt werden müssen.
((1) Diese Kiste, deren Deckel den Inhalt so niederzuhalten hat, daß
ein Schlottern des letzteren nicht eintreten kann, ist in eine solid ge-
arbeitete und mittelst Messingschrauben oder verzinnter Holzschrauben
zu verschließende hölzerne Ueberkiste von wenigstens 25 Millimeter
Wandstärke mit dem Deckel nach aufwärts einzulegen.
(i) Der Raum zwischen Kiste und Ueberkiste muß mindestens
30 Millimeter betragen und mit Sägespähnen, Stroh, Werg, Holz-
wolle oder Hobelspähnen ausgefüllt sein.
Nach Befestigung des zweiten Deckels, der die innere Kiste unverrückbar
niederzuhalten hat, wird der äußere Deckel mit einem Zettel beklebt, der
die Worte „Sprengkapseln — nicht stürzen“ auffällig zu tragen hat.
Die einzelne Kiste darf an Sprengsatz nicht mehr als 20 Kilogramm
enthalten; Kisten, deren Gewicht 10 Kilogramm übersteigt, müssen mit
Handhaben oder Leisten zur leichteren Handhabung versehen sein.