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d) Der Verschluß der Kisten darf mittelst eiserner Nägel nur dann er-
folgen, wenn diese gut verzinkt sind. Die Kisten sind mit einer den
Inhalt deutlich kennzeichnenden Aufschrift zu versehen. Außerdem sind
sie mit einem Plombenverschluß, oder mit einem auf zwei Schrauben-
köpfen des Deckels angebrachten Siegel (Abdruck oder Marke), oder
mit einem über Deckel und Seitenwände der Kiste geklebten, die Schutz=
marke enthaltenden Zeichen zu versehen.
e) Der Absender hat im Frachtbrief eine von ihm unterzeichnete Erklärung
abzugeben, worin auch das Zeichen der Plombe, des Siegels, der
Siegelmarke oder der Schutzmarke angegeben ist. Die Erklärung hat
zu lauten:
„Der Unterzeichnete erklärt, daß die in diesem Frachtbrief
angegebene, mit dem Zeichen verschlossene Sendung in
Bezug auf Beschaffenheit und Verpackung den in der Anlage B
zur Verkehrsordnung unter Nr. XXXVI lit. B getroffenen Be-
stimmungen entspricht.“
XXXVII.
Kugelzündhütchen und Schrotzündhütchen (Flobert-
Munition):
1. Kugelzündhütchen sind in Pappschachteln, Blechschachteln,
Holzkästchen oder starke Leinensäckchen zu verpacken.
2. Schrotzündhütchen sind in Blechbehälter, Holzkistchen oder
steile Kartons derartig fest zu verpacken, dass sie sich darin
nicht verschieben können.
Die einzelnen Behälter für Kugelzündhütchen und für Schrotzünd-
hütchen müssen sorgfältig in feste Kisten oder Fässer verpackt, und jedes
Kollo muss mit einem besonderen, je nach dem Inhalte die Bezeichnung
i"P„Kugelzündhütchen oder Schrotzündhütchend tragenden Zettel be-
klebt sein.
Für Flobert-Zündhütchen ohne Kugel und Schrot gelten dieselben.
Verpackungsbedingungen wie für Schrotzündhütchen.
XVIII.
Feuerwerkskörper, welche aus gepresstem Mehlpulver
und ähnlichen Gemischen bestehen, werden unter folgenden Be-
dingungen belördert:
1. Diesclben dürfen keine Mischungen von chlorsauren Salzen mit
Schwelel und salpetersauren Salzen, ferner von chlorsaurem
Kali und Blutlangensalz sowie kein Quecksilbersublimat, keine
Ammonsalze jeder Art, keinen Zinkstaub und kein Magnesium-
Pulver, überhaupt keine Stoffe enthalten, welche durch Reibung.