Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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d) Der Verschluß der Kisten darf mittelst eiserner Nägel nur dann er- 
folgen, wenn diese gut verzinkt sind. Die Kisten sind mit einer den 
Inhalt deutlich kennzeichnenden Aufschrift zu versehen. Außerdem sind 
sie mit einem Plombenverschluß, oder mit einem auf zwei Schrauben- 
köpfen des Deckels angebrachten Siegel (Abdruck oder Marke), oder 
mit einem über Deckel und Seitenwände der Kiste geklebten, die Schutz= 
marke enthaltenden Zeichen zu versehen. 
e) Der Absender hat im Frachtbrief eine von ihm unterzeichnete Erklärung 
abzugeben, worin auch das Zeichen der Plombe, des Siegels, der 
Siegelmarke oder der Schutzmarke angegeben ist. Die Erklärung hat 
zu lauten: 
„Der Unterzeichnete erklärt, daß die in diesem Frachtbrief 
angegebene, mit dem Zeichen verschlossene Sendung in 
Bezug auf Beschaffenheit und Verpackung den in der Anlage B 
zur Verkehrsordnung unter Nr. XXXVI lit. B getroffenen Be- 
stimmungen entspricht.“ 
XXXVII. 
Kugelzündhütchen und Schrotzündhütchen (Flobert- 
Munition): 
1. Kugelzündhütchen sind in Pappschachteln, Blechschachteln, 
Holzkästchen oder starke Leinensäckchen zu verpacken. 
2. Schrotzündhütchen sind in Blechbehälter, Holzkistchen oder 
steile Kartons derartig fest zu verpacken, dass sie sich darin 
nicht verschieben können. 
Die einzelnen Behälter für Kugelzündhütchen und für Schrotzünd- 
hütchen müssen sorgfältig in feste Kisten oder Fässer verpackt, und jedes 
Kollo muss mit einem besonderen, je nach dem Inhalte die Bezeichnung 
i"P„Kugelzündhütchen oder Schrotzündhütchend tragenden Zettel be- 
klebt sein. 
Für Flobert-Zündhütchen ohne Kugel und Schrot gelten dieselben. 
Verpackungsbedingungen wie für Schrotzündhütchen. 
XVIII. 
Feuerwerkskörper, welche aus gepresstem Mehlpulver 
und ähnlichen Gemischen bestehen, werden unter folgenden Be- 
dingungen belördert: 
1. Diesclben dürfen keine Mischungen von chlorsauren Salzen mit 
Schwelel und salpetersauren Salzen, ferner von chlorsaurem 
Kali und Blutlangensalz sowie kein Quecksilbersublimat, keine 
Ammonsalze jeder Art, keinen Zinkstaub und kein Magnesium- 
Pulver, überhaupt keine Stoffe enthalten, welche durch Reibung.
	        
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