Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

Aulage D. 
*s. 
  
  
.* Eilfrachtbric 
· Frankirt b für 
der ; 100 
Bahn 
Baar⸗ 
Fracht¬ 
6uno Zu erheben 
Nachnahme 
in 
  
Provision 
Fracht bis 
  
(Straße und Hausnummer): 
Station 
der 
Transportweg 
Sie empfangen die nachstehend verzeichneten Güter auf Grund der Bestimmungen der 
Eisenbahn=Verkehrsordnung und der für diese Sendung in Anwendung kommenden Tarife. 
Zeichen Art Wirkliches J Abgerundetes 
uan Anzahl Inhalt Butm., n 
Nummer Verpackung Gewicht Gewicht 
Kilogramm Kilegramm 
  
  
  
  
Eisenbahn 
  
  
Frachtzuschlag für das Interesse an der Lieferung 
  
  
Fracht bis 
  
  
  
Frachtzuschlag für das Interesse an der Lieferung 
  
  
Fracht 
  
  
Frachtzuschlag für das Interesse an der Lieferung 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Vorgeschriebene oder 
zulässige Erklärungen 
s. namentlich Verkehrs¬ 
ordnung F. 52 (58), 53 (3), 
55 (2, 3), 57, 58, 59,77. 
Lif. 1, 2, 3, 6 und Ank. B 
—— —. — 
Interesse 
an der Lieferung 
  
  
  
  
Baar=Vorschuß 
U#qolSn 
HE— 
48 
un 
  
Stempel der Versand=Station Wäge=Stempel 
nach Eingang 
  
Stempel der Empfangs=Station 
  
Einzelnachweis 
obiger 
Nachnahme 
üulhvuptgs 
  
  
  
  
  
  
  
Frankatur=Vermerk "„ 
des Absenders 
  
  
  
  
  
Duplikat¬ Bemerkungen. 
(nufsmesscheln. ) 1. Die stark umrahmten Theile des Formulars sind durch die GEisenbahn, die übrigen durch 
Stempel den Absender auszufüllen. Bei Aufgabe von Gütern, die der Absender zu verladen hat, 
sind von diesem auch die Nummer und das Eigenthums. Merkmal des Wagens einzutragen. 
2. Die Uebergangs=Stempel sind der Reihenfolge nach auf die Rückseite der Rechnung 
aufzudrücken. 
  
»vſchri 9 
Wird Duplikat Unterschrift des Absenders 
(Aufnabmeschein) 
beantragt? 
  
Wirzd 
  
  
  
208 
  
Papier-Breite: 38 cm 
  
Meichs=Gesetbl. 1899. . 
 
	        
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