Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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Laderampen — so zu stellen, daß ausreichender Raum für das Drehen des Fahr— 
zeugs und dessen Vor- und Zurückschieben in die richtige Stellung auf der Wagen— 
fläche verbleibt. An Kopframpen ist die Ladebrücke in der Regel in die Mittellinie 
des Wagens zu legen. 
21. Bei Kopframpen läßt sich eine Beschleunigung der Verladung dadurch 
erreichen, daß mehrere offene Güterwagen hinter einander durch Ladebrücken von Kopf 
zu Kopf verbunden aufgestellt und die Fahrzeuge dann in der Reihenfolge übergeführt 
werden, wie sie auf den Wagen stehen sollen. Wagen, die mit festem Bremsersitz an 
der Kopfwand versehen sind, müssen dabei — je einer für die Gruppe — mit 
dieser Wand an die Spitze der nöthigenfalls in mehreren Gruppen zu beladenden 
Wagenreihe genommen werden. 
Auch bei der Verladung über Kopframpen ist die im §. 40, 1 vorgeschriebene 
Abnahme der Seitenborde unbedingt erforderlich. 
22. Die Fahrzeuge und Fahrzeugtheile sind auf der Wagenfläche möglichst 
gleichmäßig zu vertheilen und stets in oder so nahe an die Mittellinie des Wagens 
zu stellen, wie bei mehreren Stücken angängig ist. 
Zum Abprotzen eingerichtete Fahrzeuge sind in der Regel getheilt zu verladen. 
Die hinter einander stehenden Fahrzeuge und Fahrzeugtheile müssen möglichst in der- 
selben Richtung aufgefahren und dürfen nur soweit — je um das halbe Maß — 
seitlich übergerückt werden, daß die Deichsel oder Deichselarme der folgenden nach 
Umständen auf den tieferen Theilen des vorderen oder gegenüberstehenden Fahrzeugs 
ruhen oder unter dieses geschoben werden können, und daß die Räder übergreifen. 
23. Die Deichseln der Fahrzeuge sind, wenn dadurch der Raum besser aus- 
genutzt werden kann, herauszunehmen, sobald das Fahrzeug — mit Deichsel voran 
auf die Wagenfläche gefahren ist. 
Die Munitionswagen der Feldartillerie sind, wenn thunlich, aufgeprozt mit 
eingelegter Deichsel zu befördern. 
24. Bei einigen Fahrzeugarten läßt sich durch Unterdrehen des Vorderwagens 
mit der Deichselscheere bis unter die Mitte des Hinterwagens Raum gewinnen, um 
den Ueberstand des verladenen Fahrzeugs über die Kopfwand des Güterwagens unter 
das Maß von 0,35 m zu bringen. Vor dem Umdrehen des Vorderwagens sind die 
Ortscheite in senkrechter Stellung an den Trittbrettern des Vorderwagens festzubinden. 
25. Die Räder verladener Fahrzeuge sind durch starke und ausreichend breite 
Keile gegen Längs- und Seitenverschiebung festzustellen, die Keile an den Wagen fest 
zu nageln oder zu klammern, die Fahrzeuge durch Bindeleinen an den Wagen und unter 
sich zu verschnüren und die ausgelegten Deichseln sowie einzelne etwa abgenommene 
Vorrathsräder an den Wagen oder die Fahrzeuge zu binden. Getrennte Fahrzeug- 
theile sind mit der Nummer des Fahrzeugs zu bezeichnen, zu dem sie gehören. 
Material zum Feststellen der Fahrzeuge, wie Holzkeile, alte Bahnschwellen 
sowie Nägel und Klammern zum Befestigen dieser Materialien auf den Wagenböden, 
haben die Eisenbahnverwaltungen unentgeltlich, die Bindeleinen dagegen die absendenden 
Militärstellen zu liefern. 
 
	        
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