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Laderampen — so zu stellen, daß ausreichender Raum für das Drehen des Fahr—
zeugs und dessen Vor- und Zurückschieben in die richtige Stellung auf der Wagen—
fläche verbleibt. An Kopframpen ist die Ladebrücke in der Regel in die Mittellinie
des Wagens zu legen.
21. Bei Kopframpen läßt sich eine Beschleunigung der Verladung dadurch
erreichen, daß mehrere offene Güterwagen hinter einander durch Ladebrücken von Kopf
zu Kopf verbunden aufgestellt und die Fahrzeuge dann in der Reihenfolge übergeführt
werden, wie sie auf den Wagen stehen sollen. Wagen, die mit festem Bremsersitz an
der Kopfwand versehen sind, müssen dabei — je einer für die Gruppe — mit
dieser Wand an die Spitze der nöthigenfalls in mehreren Gruppen zu beladenden
Wagenreihe genommen werden.
Auch bei der Verladung über Kopframpen ist die im §. 40, 1 vorgeschriebene
Abnahme der Seitenborde unbedingt erforderlich.
22. Die Fahrzeuge und Fahrzeugtheile sind auf der Wagenfläche möglichst
gleichmäßig zu vertheilen und stets in oder so nahe an die Mittellinie des Wagens
zu stellen, wie bei mehreren Stücken angängig ist.
Zum Abprotzen eingerichtete Fahrzeuge sind in der Regel getheilt zu verladen.
Die hinter einander stehenden Fahrzeuge und Fahrzeugtheile müssen möglichst in der-
selben Richtung aufgefahren und dürfen nur soweit — je um das halbe Maß —
seitlich übergerückt werden, daß die Deichsel oder Deichselarme der folgenden nach
Umständen auf den tieferen Theilen des vorderen oder gegenüberstehenden Fahrzeugs
ruhen oder unter dieses geschoben werden können, und daß die Räder übergreifen.
23. Die Deichseln der Fahrzeuge sind, wenn dadurch der Raum besser aus-
genutzt werden kann, herauszunehmen, sobald das Fahrzeug — mit Deichsel voran
auf die Wagenfläche gefahren ist.
Die Munitionswagen der Feldartillerie sind, wenn thunlich, aufgeprozt mit
eingelegter Deichsel zu befördern.
24. Bei einigen Fahrzeugarten läßt sich durch Unterdrehen des Vorderwagens
mit der Deichselscheere bis unter die Mitte des Hinterwagens Raum gewinnen, um
den Ueberstand des verladenen Fahrzeugs über die Kopfwand des Güterwagens unter
das Maß von 0,35 m zu bringen. Vor dem Umdrehen des Vorderwagens sind die
Ortscheite in senkrechter Stellung an den Trittbrettern des Vorderwagens festzubinden.
25. Die Räder verladener Fahrzeuge sind durch starke und ausreichend breite
Keile gegen Längs- und Seitenverschiebung festzustellen, die Keile an den Wagen fest
zu nageln oder zu klammern, die Fahrzeuge durch Bindeleinen an den Wagen und unter
sich zu verschnüren und die ausgelegten Deichseln sowie einzelne etwa abgenommene
Vorrathsräder an den Wagen oder die Fahrzeuge zu binden. Getrennte Fahrzeug-
theile sind mit der Nummer des Fahrzeugs zu bezeichnen, zu dem sie gehören.
Material zum Feststellen der Fahrzeuge, wie Holzkeile, alte Bahnschwellen
sowie Nägel und Klammern zum Befestigen dieser Materialien auf den Wagenböden,
haben die Eisenbahnverwaltungen unentgeltlich, die Bindeleinen dagegen die absendenden
Militärstellen zu liefern.