Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

9. 
10. 
11.— 
K — 1 — 
r— r— 2 
der Direktor der Marineschule, 
der Direktor der Deutschen Seewarte, 
die Intendanturen der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee und 
die Marine-Intendanten, 
die Vorstände der Sanitätsämter der Marinestationen der Ostsee und der 
Nordsee, 
der Vorstand der Schiffsprüfungskommission, 
der Gouverneur von Kiantschon. 
Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung 
vermögensrechtlicher Anspruüche: 
die Chefs der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee, 
die Oberwerftdirektoren, 
die Intendanturen der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee, 
der Gouverneur von Kiantschon. 
D. Neichs-Justizverwaltung. 
der Präsident des Reichsgerichts, 
#der Ober-Reichsanwalt. 
E. DHost= und Telegraphenverwaltung. 
a. Im Allgemeinen: 
die Ober-Postdirektionen, 
die Direktion der Reichsdruckerei. 
b. Für das Disziplinarverfahren: 
der Vorsteher des Post-Zeitungsamts, 
der Vorsteher des deutschen Postamts in Konstantinopel, 
der Vorsteher der Postbezirksbehörde für Deutsch-Ostafrika, 
der Vorsteher der Postbezirksbehörde für Deutsch-Südwestafrika. 
F. Derwaltung der Neichseisenbahnen. 
Die General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
III. Vorgesetzte Dienstbehörden. 
A. Die unter I. aufgeführten Behörden. 
B. Derwaltung des Innern. 
Die unter II. A. aufgeführten Behörden.
	        
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