Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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C. Derwaltung des Reichsbeers. 
a. Im Allgemeinen: 
die unter II. B. a. aufgeführten Behörden, 
das Königlich preußische Militär-Reitinstitut, 
die Königlich preußische Inspektion des Militär-WVeterinärwesens, 
die Königlich preußische Inspektion der technischen Institute der Infanterie, 
die Königlich preußische Inspektion der technischen Institute der Artillerie, 
die Königlich preußische Mrtlleriedepot. Inspektion, 
die Königlich preußische General-Militärkasse und die Königlich preußische 
General-Kriegskasse, 
die Königlich preußischen Remontedepots, 
9. 
10. 
1I. 
12. 
die Königlich sächsischen Remontedepots, 
das Königlich württembergische Remontedepot, 
der Kommandeur des Kadettenkorps zu Dresden, 
der Kommandeur der Unteroffizierschule und der Unteroffiziervorschule zu 
Marienberge 
3. der Direktor der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen, 
1. der Direktor der Königlich sächsischen vereinigten Artilleriewerkstätten und 
Depots, 
5. Königlich sächsische Geniedirektion, 
. das Königlich sächsische Kriegs-Zahlamt, 
das Königlich württembergische Kriegs-Zahlamt. 
Fur die ausschließlich unter Militärbefehlshabern stehenden 
Militärbeamten: 
die kommandirenden Generale, 
der Chef des Generalstabs der Armee, 
der Präses des Ingenieur-Komitees, 
der Inspekteur der Verkehrstruppen, 
die Festungs-Inspekteure, 
. die Artilleriedepot-Direktoren, 
der Inspekteur der Telegraphentruppen, 
die Waffenabtheilung des Königlich württembergischen Kriegsministeriums 
als vorgesetzte Instanz des Königlich württembergischen Artilleriedepots. 
D. Derwaltung der Kaiserlichen Marine. 
Die unter II. C. aufgeführten Behörden. 
E. RNeichs-Justizverwaltung. 
Die unter II. D. aufgeführten Behörden.
	        
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