Contents : Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

22  §  2.  Religions=  und  Sittenlehre.

darf  doch  nicht  davon  ausgegangen  werden,  als  ob  sich  der  Unterricht
auf  diese  Einprägung  zu  beschränken  habe;  auch  sollen  die  biblischen
Geschichten,  abgesehen  von  einzelnen  Kernstellen  (s.  Anmerkung  25
Abs.  4),  nicht  wörtlich  eingeprägt  werden.

Dr.  Wild  (Stoffpläne  2c.,  Zusätze  II,  1881):  „Auf  der  Unterstufe
sind  neben  der  Befestigung  der  Geschichte  unter  Heranziehung  der
einschlagenden  Sprüche  und  Liederverse  durch  Charakterisierung  der
auftretenden  Persönlichkeiten  in  erster  Linie  die  religiös-sittlichen  Gedanken
  festzustellen  und  auf  das  Leben  der  Kinder  zu  übertragen.
Desgleichen  sind  hier  die  bei  den  einzelnen  Geschichten  gewonnenen
Wahrheiten  miteinander  zu  verknüpfen,  unter  einheitlichen,  den  späteren
systematischen  Katechismusunterricht  vorbereitenden  Gesichtspunkten  zusammenzufassen.“
  Vergl.  hierzu  Anmerkung  13c  u.  19,  auch  „Baunack,
Biblische  Geschichte  und  religiöser  Memorierstoff  2c.“

12)  Die  Einrichtung,  dem  Religionsunterrichte  Lektionen  von  kürzerer
als  einstündiger  Dauer  zuzuweisen,  bezeichnen  die  G.  B.  als  eine  besonders
  für  niedere  Klassen  zweckmäßige.  Es  können  so,  wenn  nicht
alle,  doch  die  meisten  Schultage  mit  religiösen  Unterweisungen  bedacht
werden,  und  damit  würde  der  Forderung,  „jeder  Schultag  habe  an
seinem  Teile  dem  Kinde  geistlich-religiöse  Anregung  zu  gewähren“,
der  Hauptsache  nach  Genüge  geleistet.  Vergl.  hierzu  übrigens  §  12
des  Lehrplanes,  auch  Anmerkung  7,  20,  35,  139,  163,  178—181.

Gegen  die  in  bester  Absicht  empfohlene,  hier  und  da  wohl  auch
erfolgte  Einstellung  verkürzter  Religionslektionen  in  die  Stundenpläne
höherer  Klassen  sind  schon  früher  und  auch  in  neuerer  Zeit  gewichtige
Bedenken  erhoben  werden.

13)  Die  Notwendigkeit  zweijähriger  Lehrkurse  für  die  letzten
vier  Schuljahre  wird  kaum  bestritten  werden;  in  einjährigen  Kursen
würde  eine  fruchtbare  Darstellung  der  Heilsgeschichte  unmöglich  sein,
wenn  mit  ihr  Bibellesen  und  Bibelkunde  organisch  verbunden  werden
soll.  Eine  derartige  Verbindung  empfiehlt  sich  aber  dringend.

In  diesem  Sinne  bemerkt  Grüllich  (Der  Unterricht  2c.):  „Ich
vertrete  das  Aufsteigen  des  biblischen  Unterrichts  in  sich  erweiternden
Kreisen,  so  daß  auf  den  einjährigen  Kursen  des  dritien  und  vierten
Schuljahres  sich  zwei  zweijährige  Kurse  im  fünften  und  sechsten,  siebenten
und  achten  aufbauen.

Uber  die  Anlage  dieser  Lehrkurse'  sind  verschiedene  Vorschläge
gemacht  worden.

Eckardt  (Lehr=  und  Stundenpläne):  Zweiklassige  Schucle.
1.  Jahr:  Altes  Testament,  und  zwar  Urgeschichte;  Erzväter,  Moses,
Josua  und  die  wichtigsten  Richter;  Saul,  David  (Psalmen),  Salomo
(Sprüche),  Hiob;  Rehabeam  und  Jerobeam;  Elias  und  Elisa;  Zerstörung
des  Reiches  Israel,  Tobias;  Hiskias,  Jesaias,  Jonas;  die  Zerstörung
des  Reiches  Juda,  Jeremias,  die  babylonische  Gefangenschaft;  Hesekiel,
Daniel,  Esra,  Nehemia,  Esther;  Judas  Makkabäus.  2.  Jahr:  Neues
Testament,  und  zwar  die  Auferstehung  des  Herrn  und  seine  Erscheinungen,
  die  Apostelgeschichte,  Stellen  aus  den  apostolischen  Briefen
und  dann  (mit  Weihnachten)  Darstellung  des  Lebens  Jesu,  besonders