2. August 343
Der deutsche Botschafter in Paris, Freiherr von Schön, überreicht
dem französischen Ministerium des Aeusseren folgende Note:
Gelbbuch Nr. 153. Paris.
Der deutsche Botschafter ist soeben beauftragt worden
und beeilt sich, den Auftrag auszuführen, dem Ministerium des
Aeusseren mitzuteilen, dass die militärischen Massregeln, die
Deutschland im Grossherzogtum Luxemburg ergriff, keinen
Akt der Feindseligkeit bilden. Sie sind als eine
reine Vorsichtsmassregel zum Schutze der Eisenbahnen zu betrachten,
die infolge der zwischen Deutschland und dem Grossherzogtum
Luxemburg bestehenden Verträge der deutschen
Verwaltung unterstehen.
Der englische Staatssekretär des Aeusseren, Sir Edward Grey,
an den englischen Botschafter in Paris, Sir F. Bertie.
Blaubuch Nr. 148. London.
Nach dem Ministerrat heute morgen übergab ich Herrn
Cambon folgendes Memorandum:
« Ich bin ermächtigt worden, die Versicherung abzugeben,
dass, sollte die deutsche Flotte in den Aermelkanal eindringen
oder durch die Nordsee Feindseligkeiten gegen die französische
Küste oder die französische Schiffahrt unternehmen, die britische
Flotte allen in ihrer Macht liegenden Schutz gegen solche
Angriffe gewähren werde.
«Diese Versicherung muss natürlich vom Parlament gutgeheissen
und darf nur dann als die Regierung Seiner Majestät
zur Aktion bindend ausgelegt werden, wenn die deutsche
Flotte wie oben angeführt vorgeht. »
Ich wies darauf hin, dass wir schwerwiegende Fragen
und schwierige Aufgaben in Betracht ziehen müssten, und dass
die grossbritannische Regierung sich nicht verpflichten könne,
Deutschland notwendigerweise den Krieg zu erklären, wenn
der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland morgen ausbricht,
aber der französischen Regierung, deren Flotte schon
lange im Mittelländischen Meere konzentriert ist, sei es von
grösster Wichtigkeit zu erfahren, welche Massregeln sie ergreifen
müsse, da die Nordküste Frankreichs gänzlich unverteidigt
daliege. Wir hatten es daher für notwendig gehalten, der
französischen Regierung diese Versicherung zu geben. Das
verpflichte uns nicht, Deutschland den Krieg zu erklären, solange
die deutsche Flotte die erwähnten Bewegungen und Angriffe
nicht zur Ausführung brächte, anderseits jedoch würde
Deutschland
ibt in Paris
rklärungen
über den Einmarsch
in Luxemburg
ab.
England gibt
seine Neutralität
auf: Das
Kabinett verspricht
formell
Frankreich
seine kriegerische
Unterstützung
zur
See gegen
Deutschland.