Full text : Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

2.  August  343

Der  deutsche  Botschafter  in  Paris,  Freiherr  von  Schön,  überreicht

dem  französischen  Ministerium  des  Aeusseren  folgende  Note:

Gelbbuch  Nr.  153.  Paris.

Der  deutsche  Botschafter  ist  soeben  beauftragt  worden
und  beeilt  sich,  den  Auftrag  auszuführen,  dem  Ministerium  des
Aeusseren  mitzuteilen,  dass  die  militärischen  Massregeln,  die
Deutschland  im  Grossherzogtum  Luxemburg  ergriff,  keinen
Akt  der  Feindseligkeit  bilden.  Sie  sind  als  eine
reine  Vorsichtsmassregel  zum  Schutze  der  Eisenbahnen  zu  betrachten,
  die  infolge  der  zwischen  Deutschland  und  dem  Grossherzogtum
  Luxemburg  bestehenden  Verträge  der  deutschen
Verwaltung  unterstehen.

Der  englische  Staatssekretär  des  Aeusseren,  Sir  Edward  Grey,
an  den  englischen  Botschafter  in  Paris,  Sir  F.  Bertie.

Blaubuch  Nr.  148.  London.

Nach  dem  Ministerrat  heute  morgen  übergab  ich  Herrn
Cambon  folgendes  Memorandum:

«  Ich  bin  ermächtigt  worden,  die  Versicherung  abzugeben,
dass,  sollte  die  deutsche  Flotte  in  den  Aermelkanal  eindringen
oder  durch  die  Nordsee  Feindseligkeiten  gegen  die  französische
Küste  oder  die  französische  Schiffahrt  unternehmen,  die  britische
  Flotte  allen  in  ihrer  Macht  liegenden  Schutz  gegen  solche
Angriffe  gewähren  werde.

«Diese  Versicherung  muss  natürlich  vom  Parlament  gutgeheissen
  und  darf  nur  dann  als  die  Regierung  Seiner  Majestät
zur  Aktion  bindend  ausgelegt  werden,  wenn  die  deutsche
Flotte  wie  oben  angeführt  vorgeht.  »

Ich  wies  darauf  hin,  dass  wir  schwerwiegende  Fragen
und  schwierige  Aufgaben  in  Betracht  ziehen  müssten,  und  dass
die  grossbritannische  Regierung  sich  nicht  verpflichten  könne,
Deutschland  notwendigerweise  den  Krieg  zu  erklären,  wenn
der  Krieg  zwischen  Frankreich  und  Deutschland  morgen  ausbricht,
  aber  der  französischen  Regierung,  deren  Flotte  schon
lange  im  Mittelländischen  Meere  konzentriert  ist,  sei  es  von
grösster  Wichtigkeit  zu  erfahren,  welche  Massregeln  sie  ergreifen
  müsse,  da  die  Nordküste  Frankreichs  gänzlich  unverteidigt
  daliege.  Wir  hatten  es  daher  für  notwendig  gehalten,  der
französischen  Regierung  diese  Versicherung  zu  geben.  Das
verpflichte  uns  nicht,  Deutschland  den  Krieg  zu  erklären,  solange
  die  deutsche  Flotte  die  erwähnten  Bewegungen  und  Angriffe
  nicht  zur  Ausführung  brächte,  anderseits  jedoch  würde

Deutschland
ibt  in  Paris
rklärungen

über  den  Einmarsch

  in  Luxemburg
  ab.

England  gibt
seine  Neutralität
  auf:  Das
Kabinett  verspricht
  formell
Frankreich
seine  kriegerische
  Unterstützung
  zur
See  gegen
Deutschland.