Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Steuersatz 
Berechnung 
  
  
* Gegenstand der Besteuerung. vom. der 
Oun- Tau- 
dert. send.] Mark. Pf. Stempelabgabe. 
Lotterieloose. 
5.Loose öffentlicher Lotterien sowie Aus- 
weise über Spieleinlagen bei öffentlich 
veranstalteten Ausspielungen von Geld- 
oder anderen Gewinnen 
a) inländisbhhhe . . . . . .. 20 — — — bei inländischen Loosen vom 
b) ausländische. . . . . . . . . . . . . . . .. 25 — — — planmäßigen Preise (Nenn- 
Befreit sind: werthe) sämmtlicher Loose 
Loose der von den zuständigen Be- oder Ausweise mit Aus- 
hörden genehmigten Ausspielungen und schluß des auf die Reichs- 
Lotterien, sofern der Gesammtpreis der stempelabgabe entfallenden 
Loose einer Ausspielung die Summe Betrags; bei ausländischen 
von einhundert Mark und bei Aus- Loosen von dem Preise 
spielungen zu ausschließlich mildthätigen der einzelnen Loose in Ab- 
Zwecken die Summe von fünfund- stufungen von Mark für 
zwanzigtausend Mark nicht übersteigt. je 4 Mark oder einen Bruch- 
theil des Betrags. 
Schiffsfrachturkunden. 
6.] Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffs- 
verkehre zwischen inländischen und aus- 
ländischen Seehäfen oder zwischen 
inländischen Flußhäfen und auslän- 
dischen Seehäfen, sofern sie im In- 
land ausgestellt oder behufs Empfang- 
nahme oder Ablieferung der darin 
bezeichneten Sendung im Inlande 
volgelege oder ausgehändigt werden.. — — 1 — 
Im Verkehre zwischen inländischen 
Hafenplätzen und ausländischen Hafen— Oie derz einzelnen Uekund. 
plätzen der Nord= und Ostsee, des S * e ist für 1 e 
Kanals oder der norwegischen Küste * nur einmal zu 
ausgestellte, vorgelegte oder ausge- entrichten. 
händigte Konnossemente und Frachtbriefe— — — 10 
  
  
  
  
  
  
——“·.“4“—