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Steuersatz
Berechnung
* Gegenstand der Besteuerung. vom. der
Oun- Tau-
dert. send.] Mark. Pf. Stempelabgabe.
Lotterieloose.
5.Loose öffentlicher Lotterien sowie Aus-
weise über Spieleinlagen bei öffentlich
veranstalteten Ausspielungen von Geld-
oder anderen Gewinnen
a) inländisbhhhe . . . . . .. 20 — — — bei inländischen Loosen vom
b) ausländische. . . . . . . . . . . . . . . .. 25 — — — planmäßigen Preise (Nenn-
Befreit sind: werthe) sämmtlicher Loose
Loose der von den zuständigen Be- oder Ausweise mit Aus-
hörden genehmigten Ausspielungen und schluß des auf die Reichs-
Lotterien, sofern der Gesammtpreis der stempelabgabe entfallenden
Loose einer Ausspielung die Summe Betrags; bei ausländischen
von einhundert Mark und bei Aus- Loosen von dem Preise
spielungen zu ausschließlich mildthätigen der einzelnen Loose in Ab-
Zwecken die Summe von fünfund- stufungen von Mark für
zwanzigtausend Mark nicht übersteigt. je 4 Mark oder einen Bruch-
theil des Betrags.
Schiffsfrachturkunden.
6.] Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffs-
verkehre zwischen inländischen und aus-
ländischen Seehäfen oder zwischen
inländischen Flußhäfen und auslän-
dischen Seehäfen, sofern sie im In-
land ausgestellt oder behufs Empfang-
nahme oder Ablieferung der darin
bezeichneten Sendung im Inlande
volgelege oder ausgehändigt werden.. — — 1 —
Im Verkehre zwischen inländischen
Hafenplätzen und ausländischen Hafen— Oie derz einzelnen Uekund.
plätzen der Nord= und Ostsee, des S * e ist für 1 e
Kanals oder der norwegischen Küste * nur einmal zu
ausgestellte, vorgelegte oder ausge- entrichten.
händigte Konnossemente und Frachtbriefe— — — 10
——“·.“4“—