Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

9.. Erstes Halbjahr. 19.. Zweites Halbjahr. 
Der Inhaber dieses Scheines empfängt 
gegen Rückgabe desselben 
am 1. Juli 19.. 
auf die für das Jahr . . .. festzu- 
setzende Dividende des Reichsbank-= 
antheils als erste halb- 
jährige Abschlagszahlung 
Sweiundfünfzig Mark fünßig Pfennig 
bei der Reichsbank-Hauptkasse und 
sämmtlichen Reichsbankhauptstellen 
und Baulstellen. 
Berlin, den ten 19. 
Reichsbank-Direktorium. 
(I. S.) 
Archivar: Buchführer: 
Der Inhaber dieses Scheines empfängt f5 n. 
gegen Rückgabe desselben 
am 2. Januar 19. 
auf die für das Jahr festu- 
setzende Dividende des Reichsbank. 
antheils als zweite halb- 
jährige Abschlagszahlung 
Zweiundfünfzig Klark fünfzig Pfennig 
bei der Reichsbank-Hauptkasse und 
sämmtlichen Reichsbankhauptstellen 
und Bankstellen. 
Berlin, den ten . 
Recchsbank-Dcrcttormm. 
(t«.s.) 
Archivar: Buchführer: 
(§. 24 des Bankgesetzes). 
stände verjähren binnen vier Jahren, vom Tage 
(§. 24 des Bankgesetzes). 
eit an gerechnet, zum Vortheile der Bank 
illigk 
J 
V 
ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheile der Bank 
ihrer 
  
  
Dividenden-Rückstände verjähren binnen vier Jahren, vom 3 
  
ividenden- Rück 
I 
  
  
19. 19.. 
Tage 
Dividenden-Rückstände verjähren binnen vier Jahren, vom 
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen Rückgabe desselben auf die für 
das Jahr 19.. festgesetzte Dividende des Bankantheils 
Rdiie Restzahlung 
bei der Reichsbank-Hauptkasse und bei sämmtlichen Reichsbankhauptstellen und 
Bankstellen. 
Der Betrag derselben sowie die Zeit der Zahlung werden von dem 
Reichskanzler öffentlich bekannt gemacht (Bankgesetz §§. 24, 32 a, Statut 
§§. 15, 21, 30). 
Berlin, den ten 19. 
¾l 
(6. 24 des Bankgesetzes). 
Reichsbank-Direktorium. 
ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheile der Bank 
W. . .......... 
Archivar: Buchführer: 
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.