Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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(Nr.  2707.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vereinbarung  erleichternder  Vorschriften  für  den
wechselseitigen  Verkehr  zwischen  den  Eisenbahnen  Deutschlands  und  Luxemburgs.
  Vom  27.  August  1900.

D.  in  der  Bekanntmachung  vom  2.  Juli  d.  J.  (Reichs-Gesetzbl.  S.  318)
veröffentlichten  Aenderungen  der  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  finden,
nachdem  die  Großherzoglich  luxemburgische  Regierung  auf  Grund  der  mit  ihr
getroffenen  Vereinbarung  (Reichs-Gesetzbl.  von  1893  S.  189)  zugestimmt  hat,
auch  im  deutsch-luxemburgischen  Wechselverkehr  Anwendung.

Berlin,  den  27.  August  1900.

Der  Reichskanzler.
Fürst  zu  Hohenlohe.

 

(Nr.  2708.)  D.  gegenwärtigen  Nummer  des  Reichs-Gesetzblatts  ist  als  besondere
  Beilage

die  Bekanntmachung,  betreffend  Ergänzung  der  Aichordnung
und  der  Aichgebühren-Taxe,  vom  18.  August  1900

beigefügt.

 

Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
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