Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

52.
53.

54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
61.
62.
63.
64.
65.

66.
67.
68.
69.
70.
71.

79

4—.

14—4

S  Sdd—

—  326  —

Die  Aichungsinspektoren.

Die  Handelskammern,  die  Aeltesten  der  Kaufmannschaft  zu  Berlin,  die
Vorsteher  der  Kaufmannschaft  zu  Stettin,  die  Vorsteherämter  der  Kaufmannschaft
  zu  Tilsit,  zu  Königsberg  in  Ostpreußen,  zu  Danzig  und  zu
Memel  sowie  die  Aeltesten  der  Kaufmannschaft  zu  Elbing.

Das  Ministerium  des  Innern.

Die  Oberpräsidenten.

Die  Regierungspräsidenten.

Die  Bezirksregierungen.

Das  Polizeipräsidium  zu  Berlin.

Das  Justizministerium.

Die  Präsidenten  der  Oberlandesgerichte.

Die  Oberstaatsanwälte  bei  den  Oberlandesgerichten.

Die  Präsidenten  der  Landgerichte.

Das  Ministerium  für  Landwirthschaft,  Domänen  und  Forsten.

Die  Ansiedelungskommission  für  Westpreußen  und  Posen  zu  Posen.
Die  landwirthschaftliche  Hochschule  zu  Berlin,  die  landwirthschaftliche
Akademie  zu  Bonn-Poppelsdorf,  das  pomologische  Institut  zu  Proskau,
die  Lehranstalt  für  Obst=  und  Weinbau  zu  Geisenheim  und  die  Landesbaumschule
  zu  Engers.

Die  Forstakademien  zu  Eberswalde  und  Hannoversch-Münden.

Die  Direktionen  der  Haupt=  und  Landgestüte.

Die  thierärztlichen  Hochschulen  zu  Berlin  und  Hannover.

Das  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten.

Die  Königlichen  Eisenbahnkommissare.

Die  Königlichen  Eisenbahndirektionen.

Die  Akademie  des  Bauwesens  zu  Berlin,  die  technischen  Prüfungsämter
zu  Berlin,  Hannover  und  Aachen  sowie  das  technische  Oberprüfungsamt
zu  Berlin.

.  Die  Oberrechnungskammer.

II.  Königreich  Bayern.

Das  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Aeußeren.
Der  Reichsherold.

Das  Geheime  Hausarchiv.

Das  Geheime  Staatsarchiv.

Die  Generaldirektion  der  Königlichen  Staatseisenbahnen.

Die  Generaldirektion  der  Königlichen  Posten  und  Telegraphen.
Die  Oberbahnämter.

Die  Oberpostämter.

Das  Staatsministerium  der  Justiz.
Der  Generalstaatsanwalt  bei  dem  Obersten  Landesgerichte.