Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

Das  Ministerium.

Die  Handelskammer  für  das  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Das  Staatsministerium.

XV.  Herzogthum  Anhalt.

Das  Staatsministerium.

Das  Konsistorium.

Die  Regierung,  Abtheilung  des  Innern.

Die  Regierung,  Abtheilung  für  das  Schulwesert.
Die  Finanzdirektion.

Die  Staatsschuldenverwaltung.

Die  Landarmendirektion.

Die  Landes-Waisenfondsverwaltung.

Die  Hofkammer.

Die  Herzogliche  Zolldirektion  in  Magdeburg.
Die  Handelskammer  für  das  Herzogthum  Anhalt  in  Dessau.

XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Das  Ministerium  und  dessen  Abtheilungen:  für  die  Finanzen,  für  Kirchenund

  Schulensachen,  für  die  Justiz  und  für  das  Innere.
Die  Landrathsämter.
Die  Kirchen=  und  Schuleninspektionen.

XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Das  Ministerium  (Gesammtministerium).
Das  Ministerium,  Erste  Abtheilung  (Departement  für  Hof-,  Militär=  und
auswärtige  Angelegenheiten).
Das  Ministerium,  Abtheilung  des  Innern  (Departement  für  die  innere
Verwaltung).
Das  Ministerium,  Finanzabtheilung.
Das  Ministerium,  Abtheilung  für  Kirchen=  und  Schulsachen.
Der  Kirchenrath  für  rein  geistliche  und  kirchliche  Angelegenheiten.
Das  Ministerium,  Justizabtheilung  (Departement  für  die  Justiz  mit  Einschluß
  der  im  Gebiete  derselben  vorkommenden  Gnadensachen).
Die  Handelskammer  in  Annstadt.

XVIII.  Fürstenthümer  Waldeck  und  Pyrmont.
Der  Landesdirektor.

Die  Kreisamtmänner.
Das  Konsistorium  zu  Arolsen.