Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

—  231  —

Reichs = Gesetzblatt.

Nr   16.

Inhalt:  Verordnung,  betreffend  Ermächtigung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zum  Erlasse  von  Anordnungen
  zum  Schutze  des  Waldbestandes.  S.  231.  —  Verordnung  zur  Ausführung  des
Patentgesetzes  vom  7.  April  1891.  S.  232.

 

 

 

(Nr.  2668.)  Verordnung,  betreffend  Ermächtigung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zum  Erlasse
von  Anordnungen  zum  Schutze  des  Waldbestandes.  Vom  4.  April  1900.

Wir    Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König

von  Preußen  2c.
verordnen  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen
Schutzgebiete  (Reichs = Gesetzbl.  1888  S.  75 ,  1899  S.  365),  im  Namen  des
Reichs,  was  folgt :
§.  1.

Der  Gouverneur  von  Kamerun  wird  für  den  Bereich  des  ihm  unterstellten
Schutzgebiets  ermächtigt,  zum  Zwecke  des  Schutzes  des  Waldbestandes  anzuordnen,
daß  Personen,  welche  entgegen  den  bestehenden  Vorschriften  Holz  gefällt  haben,
zur  Wiederaufforstung  der  abgeholzten  Fläche  verpflichtet  sind.

Auch  kann  der  Gouverneur  anordnen,  daß  das  Gouvernement  von  Kamerun,
falls  die  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Bestimmungen  zur  Wiederaufforstung
Verpflichteten  der  an  sie  ergangenen  bezüglichen  Aufforderung  binnen  einer  von
dem  Gouverneur  festzusetzenden  Frist  nicht  nachkommen,  seinerseits  berechtigt  ist,
die  zur  Wiederaufforstung  erforderlichen  Maßnahmen  vorzunehmen  und  die  dadurch
entstehenden  Kosten  von  den  Verpflichteten  im  Wege  der  Zwangsvollstreckung  beizutreiben.
  Die  näheren  Bestimmungen  über  die  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung
  erläßt  der  Gouverneur.

§.   2.

Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  4.  April  1900.

(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  zu  Hohenlohe.

 

Reichs = Gesetzbl.  1900.  41
Ausgegeben  zu  Berlin  den  5.  Mai  1900.