Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

 

 

 

Betrag
für  das
Titel.  Ausgabe          Rechnungsjahr
  1901.
Mark.
(1.)  Uebertrag  .  .  .  .  301  900
1  Lazarethinspektor  mit  1  500  Mark  bis  2700  Mark  (Kolonialdienst-Zulage  III 3
des  Tarifs).
3  Sanitätssergeanten  mit  je  2  760  Mark.
5  Sanitätsunteroffiziere  mit  je  2  400  Mark.
  87 280
Solange  die  Stabsärzte  nach  ihrem  Dienstalter  in  der  Armee  oder
Marine  den  dem  Satze  von  10  800  Mark  entsprechenden  heimischen
Gehaltssatz  von  3  900  Mark  nicht  erreicht  haben,  sind  nur  9  600  Mark
zuständig.
Die  Militärärzte,  Sanitätssergeanten  und  Sanitätsunteroffiziere  werden
von  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  abkommandirt.  Bei  Wahrnehmung
einer  Stabsarztstelle  durch  einen  Oberarzt  oder  einen  Assistenzarzt  ist  nur
eine  Besoldung  von  7500  Mark  oder  6  300  Mark  zahlbar.
Die  Stelle  des  Regierungsarztes  kann  auch  aushülfsweise  mit  einem
Militärarzt  (Oberarzt  oder  Assistenzarzt)  besetzt  werden,  der  dann  die  Besoldung
  seines  Dienstgrads  erhält.
Summe  Titel 1    389  180
Zu  Titel  1.  Sämmtliche  Beamte  etc.  haben  freie  Wohnung,  an
deren  Stelle  nöthigenfalls  eine  angemessene  Miethsentschädigung  gewährt
werden  kann.
2.  Kolonialdienst-Zulagen  für  die  Beamten  unter  Titel  1  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  326  500
Summe  Titel  1  und  2    715  680
3. Zu  Pensionen  für  in  den  Ruhestand  und  zu  Wartegeldern  für  in  den  einstweiligen
  Ruhestand  getretene  Landesbeamte  sowie  zur  Versorgung  von
Hinterbliebenen  verstorbener  Landesbeamten  34  830
4. Zu  Pensionserhöhungen  und  Beihülfen  für  etatsmäßige  Beamte  und  deren
Hinterbliebene  nach  Maßgabe  der  Denkschrift  vom  August  1898  und  der
Denkschrift  zum  Haupt-Etat  der  Schutzgebiete  auf  das  Rechnungsjahr  1900  4  000
5. Zu  außerordentlichen  Vergütungen  für  etatsmäßige  Beamte  und  für  Militärpersonen
  .  .  .  .  ..  13 000
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